GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp

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Aktualisiert: vor 1 Stunde 39 Minuten

Rente: So wird die Witwenrente jetzt berechnet

vor 2 Stunden 24 Minuten
Lesedauer 2 Minuten

Hinterbliebene eines verstorbenen Ĺebenspartners haben in manchen Fällen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Was berechtigt dazu und wie wird diese Witwen- und Witwerrente berechnet?

Wann gibt es die Witwenrente?

Für eine Hinterbliebenenrente muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein (Mindestversicherungszeit), die Wartezeit vorzeitig erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben.

Außerdem müssen Sie bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein. Ob beide getrennt oder zusammen lebten, ist unerheblich.

Das Paar muss mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, dies entfällt bei einem Tod durch einen Unfall.

Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln wie für Ehepartner.

Wer bekommt keine Witwenrente?

Sind Sie geschieden, wurde die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben, waren Sie lediglich kirchlich getraut und nicht standesamtlich oder nur verlobt, dann gibt es keinen Anspruch auf Witwenrente.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Bei der Witwenrente gibt es einen Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die große Witwenrente fällt üppiger aus.

Das Sterbevierteljahr

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die ersten Monate nach dem Tod besonders belastend sind. Um Hinterbliebene in dieser ersten Trauerphase die veränderte Lebenssituation zu erleichtern, entfällt im sogenannten Sterbevierteljahr die Witwenrente als volle Versichertenrente ohne Anrechnung des Einkommens der Witwe / des Witwers.

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Wann gilt die kleine Witwenrente?

Unter die kleine Witwenrente fallen Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbsgemindert sind oder kein Kind erziehen. Die kleine Witwenrente umfasst 25 Prozent des Rentenanspruches, den der / die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Trat der Tod -vor dem 65. Geburtstag ein, gibt es einen Abschlag auf die Rente.

Zudem wird die kleine Witwenrente nur 24 Monate (zwei Jahre) nach dem Tod des Partners ausgezahlt. Es sei denn, Sie fallen noch unter die alte Regelung. Dann gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Für wen gilt die große Witwenrente?

Die große Witwenrente können Sie beziehen, wenn Sie mindestens 47 Lebensjahre vollendet haben, erwerbsgemindert- oder unfähig sind. Auch wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren großziehen, gilt die große Witwenrente.

Hier bekommen Sie 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, auch hier gibt es einen Abschlag bei einem Tod vor dem 65. Lebensjahr.

Wie hoch ist der Abschlag?

Fängt die Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen ein, dann liegt das Minus bei der Witwenrente bei 10,8 Prozent. Zwischen dem 62. und 65. Geburtstag gibt es pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent.

Ihr Einkommen wird angerechnet

Wenn Sie Einkünfte außer der Witwenrente haben, werden diese oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Ihr Freibetrag für den Hinzuverdienst als Hinterbliebene beträgt vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 bei 992,64 Euro pro Monat. Der Freibetrag wird am Nettoeinkommen angesetzt, nicht beim Bruttoverdienst.

Lohn wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen, Mieteinnahmen zu 25 Prozent. Bestimmte Einkünfte werden nicht angerechnet.

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Meine Rente beginnt im Herbst – Bekomme ich trotzdem die Rentenerhöhung?

vor 4 Stunden 47 Minuten
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Jedes Jahr werden die Renten im Juli angepasst, und am 1. Juil 2024 sogar um 4,57 Prozent. Was bedeutet es, wenn Sie Ihre Rente erst ab November beziehen? Fällt die Erhöhung dann dieses Jahr für Sie flach oder nicht?

Wer kann 2024 in Rente gehen?

Altersrenten werden immer ab dem Monat ausgezahlt, der auf den Monat folgt, in dem das Lebensalter für die Lebensaltersgrenze vollendet ist. Für die reguläre Altersrente ist dies der Jahrgang 1961.

Wer am 15. September 1961 geboren ist, erhält 2024 am 1. Oktober erstmals seine Rente.

Besonders langjährig Versicherte, bei denen mindestens 45 Jahre auf die Rente angerechnet werden, können 2024 sogar schon in Altersrente gehen, wenn sie zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 zur Welt kamen.

Beim Jahrgang 1959 liegt die Altersgrenze für langjährig Versicherte bei 64 Jahren und zwei Monaten, bei 1960 geborenen bei 64 Jahren und vier Monaten. Wer am 18. November 1959 zur Welt kam ist also ab dem 18. Januar 2024 rentenberechtigt und hat die erste Rente dieses Jahr im Februar erstmals erhalten.

Lohnentwicklung und Nachhaltigkeit?

Die jährliche Rentenanpassung hängt zum einen von der Entwicklung der Löhne ab, zum anderen vom sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser bezeichnet das Verhältnis zwischen arbeitenden Beitragszahlern und Rentnern. Steigt die Zahl der rentenversicherten Arbeitnehmer schneller an als die der Rentner, dann steigen die Renten stärker – und umgekehrt.

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Rentenformel und Rentenwert

Die Rente wird nach einer Formel berechnet, in die vier Faktoren einfließen. Wesentlich ist der Rentenwert. Dieser liegt momentan bei 37,60 Euro und ist in West- und Ostdeutschland erstmals gleich gestellt.

Deshalb werden dieses Jahr auch in ganz Deutschland die Renten einheitlich angepasst, nämlich um 4,57 Prozent erhöht.

Rentenerhöhung liegt über der Inflation

Das Ministerium für Arbeit und Soziales erklärt, dass damit die Rentenanpassung damit „im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent“.

Rentensteigerung und Inflation

Das allein sagt noch nicht viel. Denn auch in den letzten beiden Jahren waren die Rentensteigerungen auf den ersten Blick ansehnlich, doch die reale Kaufkraft ging nach unten, denn die Inflation war größer als die Rentenanpassung. 2025 hingegen lag die Rentensteigerung bei wenig mehr als zwei Prozent, damit aber über der damaligen Inflation.

Im Juli 2024 liegt die Rentenerhöhung jedoch erstmals nach zwei Jahren wieder über der Inflation.

Welche Renten sind betroffen?

Der Rentenwert gehört zu jeder gesetzlichen Rente. Dier Steigerung betrifft also jede einzelne davon. Das sind Altersrente, Witwen- und Witwerrente, sowie die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Auch Rente aus der Alterssicherung für Landwirte und eine gesetzliche Unfallrente zählen zu den gesetzlichen Renten.

Neue Renten und alte Renten

Jede gesetzliche Rente betrifft alte ebenso wie neue Renten. Es ist egal, ob Sie 2024 oder bereits seit längerer Zeit in Rente sind. Alle Renten erhalten die Erhöhung um 4,57 Prozent – auch wenn Sie erst im Herbst diesen Jahres in die Rente eintreten.

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Schwerbehindertenausweis läuft aus – Was passiert mit der Rente bei Schwerbehinderung?

vor 4 Stunden 50 Minuten
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Ein Schwerbehindertenausweis ist oft zeitlich beschränkt. Was passiert, wenn er nicht weiterbewilligt wird, Sie aber bereits eine vorgezogene Rente für Menschen mit Schwerbehinderung erhalten? Verfällt diese auch, wenn der Status nicht mehr vorhanden ist?

Der Ausweis für Menschen mit Schwerbehinderungen

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Damit können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen bei dem zuständigen Landesamt für soziale Dienste. Dieser Ausweis dient auch als Nachweis für Ihren Schwerbehindertenstatus bei der Rentenversicherung.

Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderungen

Menschen mit Schwerbehinderungen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, haben ein Recht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Angerechnet werden als Wartezeit Beiträge zur Rentenversicherung aus einem angestellten Verhältnis oder Selbstständigkeit, außerdem Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Übergangsgeld.

Schwerbehinderung heißt vorzeitiger Renteneintritt

Das bedeutet, dass Sie im Vergleich zu Rentenberechtigten ohne Schwerbehinderung vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können.

Mit 65 Jahren in Rente ohne Abschlag

Menschen mit Schwerbehinderung, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren ohne Abschlag Rente beziehen. Sie können die Rente sogar schon mit 62 Jahren beginnen.

Dann werden allerdings pro Monat vorzeitiger Rente 0,3 Prozent abgezogen. Maximal können das bei Schwerbehinderungen 10,8 Prozent der Altersrente sein.

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Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt der Rente vorhanden sein

Ein Grad der Behinderung unter (!) 50 berechtigt nicht zu dieser speziellen Altersrente. Die gesetzliche Altersrente wegen Schwerbehinderung kann vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Altersrente die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt ist.

Selbst wenn die Schwerbehinderung also bei dem erstmaligen Rentenantrag noch nicht vorlag oder beantragt war, wirkt eine Anerkennung durch das Versorgungsamt auch rückwirkend ab Beginn der ersten bewilligten Rente.

Späterer Verlust des Status – Was passiert dann?

Was passiert aber im umgekehrten Fall? Was ist also, wenn die Schwerbehinderung vor oder kurz nach einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr besteht?

Zum Beispiel gilt bei Krebserḱrankungen eine fünfjährige Heilungsfrist. War die Therapie erfolgreich, und der Krebs ist verschwunden, dann wird auch der Schwerbehindertenausweis nicht verlängert.

Das Wann entscheidet

Hier kommt es auf den Zeitpunkt an. Endet Ihre Schwerbehinderung vor dem Beginn der Rente, dann gelten Sie in den ersten drei Monaten nach dem Auslaufen des Status noch als schwerbehindert. Innerhalb dieses Vierteljahres kommen Sie ohne Probleme in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt

Ist bei Rentenbeginn eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkannt, dann bleibt diese erhalten. Es ist egal, ob Sie nach Renteneintritt Ihren Schwerbehindertenausweis verlieren.

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Bürgergeld: Jobcenter verhindert Jobangebot einer Mutter

vor 11 Stunden 55 Minuten
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Aktuell sorgt ein Fall aus Kamen für heftige Kritik. alleinerziehende Mutter endlich aus dem Bürgergeld herauskommen könnte.

Führerschein könnte Arbeitsplatz ermöglichen

Die Hauptaufgabe eines Jobcenters ist es, Menschen in Not den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Dazu müssen auch Mittel für die Wiedereingliederung zur Verfügung gestellt werden.

Eine Mutter aus Kamen berichtet, dass ihr ein wichtiges Darlehen zum Erwerb eines Führerscheins vom Leistungsträger verweigert wurde, obwohl sie damit ein aktuelles Jobangebot annehmen könnte.

Denn der Führerschein ist Voraussetzung für das konkrete Jobangebot.

“Endlich raus aus der Grundsicherung”, das ist der Wunsch einer alleinerziehenden Mutter aus Kamen. Nach langer Suche hat Karin B.* endlich eine Stelle in der ambulanten Hauswirtschaft gefunden. Der Arbeitgeber hat bereits grünes Licht gegeben.

Doch Voraussetzung für den Job ist ein Führerschein, den sich Karin B. aufgrund ihres geringen Regelsatzes nicht leisten kann. Deshalb wendet sie sich an das Jobcenter und stellt einen Antrag auf ein Darlehen.

Jobcenter lehnte Antrag ab

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass das Darlehen von der Behörde bewilligt wird, zumal bereits eine Zusage für einen Arbeitsplatz vorliegt. Doch das Jobcenter lehnte ab. “Nicht zum ersten Mal”, bestätigt die Betroffene. Bereits im vergangenen Jahr habe sie vier Jobangebote nicht annehmen können, weil der Führerschein fehlte.

Im Grundsatz kein Anspruch, aber…

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen. Die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch das Jobcenter liegt im Ermessen der Behörde.

Der Gesetzgeber hat den Jobcentern einen Ermessensspielraum eingeräumt, innerhalb dessen die Behörde entscheiden kann, ob ein Darlehen notwendig ist.

“Allerdings gibt es bestimmte Fälle, in denen eine sogenannte Ermessensreduzierung auf Null vorliegt. Das Jobcenter als staatliche Behörde ist nach wie vor an Recht und Gesetz gebunden, Ermessen hin oder her. Nun kann es passieren, dass von den vielen Entscheidungsmöglichkeiten, die ein Jobcenter im Rahmen seines Ermessens hat, nur eine einzige innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen bleibt”, schreibt die Kanzlei “rightmart” aus Bremen.

Das bedeutet, dass das Jobcenter in solchen Fällen gezwungen ist, eine Entscheidung zu treffen. Der Ermessensspielraum ist dann quasi gleich Null und der Leistungsträger, also in diesem Fall das Jobcenter, muss einen Antrag positiv bescheiden.

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Anspruch auf ein Darlehen für einen Führerschein

Bereits im Jahr 2011 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein wichtiges Urteil zur Gewährung von Darlehen zum Erwerb eines Führerscheins gefällt. Für eine Ermessensreduzierung auf Null müssen folgende Punkte erfüllt sein.

  • Es muss eine Einstellungszusage vorliegen.
  • Die Zusage muss (nur) vom Erwerb des Führerscheins abhängig sein.
  • Der Antragsteller muss sich in einer Situation befinden, in der er die Kosten nicht selbst tragen kann.

Das heißt, wenn ein Jobcenter die Gewährung eines Darlehens für den Führerscheinerwerb ablehnt, sollte Widerspruch eingelegt und Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

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Krankengeld endet: Wie geht es jetzt weiter?

vor 12 Stunden 3 Minuten
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Krankengeld zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung dann, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Es soll in dieser Zeit der Erwerbsunfähigkeit ihr Einkommen zum Teil ersetzen, damit Sie sich auf die Genesung konzentrieren.

Was passiert aber, wenn das Krankengeld ausläuft? Dann können Sie sich arbeitslos melden.

Wie lange läuft das Krankengeld?

Krankengeld wird höchstens 78 Wochen lang für dieselbe Krankheit gezahlt. Es beginnt in der Regel nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung, in denen Ihr Arbeitgeber den Lohn fortzahlte.

Wann wird Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld bewilligt?

Wenn jemand Krankengeld bezieht, dann ruht in dieser Zeit der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn ein Restanspruch auf ALG I besteht, dann wird dieser nach dem Krankengeld bewilligt.

Jede Krankschreibung müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen. Erlischt das Krankengeld, müssen Sie sich von neuem arbeitslos melden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld hat dieselbe Höhe wie ihr reguläres Arbeitslosengeld.

Die Nahtlosigkeitsregel

Die Nahtlosigkeitsregel ist dafür da, dass jemand nicht wegen des Auslaufens des Krankengeldes in ein Nichts fällt. Sie erhalten also (auf Antrag) nahtlos im Anschluss an das Krankengeld Arbeitslosengeld, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine Rehabilitation beantragen.

Warum Nahtlosigkeit?

Wenn das Krankengeld ausläuft und sie weiterhin krank sind, steht eine Prüfung an, ob Sie überhaupt noch voll erwerbsfähig sind oder gesundheitlich voll oder teilweise erwerbsgemindert.

Bei Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bis entschieden ist, ob ein solcher Anspruch besteht, vergehen Monate.

Arbeitslos und krank?

Arbeitslosengeld bedeutet auch, dass Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei einer Erkrankung erhalten Sie als ALG I Bezieher indessen bis zu sechs Wochen Ihr reguläres Arbeitslosengeld. Sie gelten dann als kurzfristig arbeitsunfähig.

Krankengeld in der Arbeitslosigkeit

Nach mehr als sechs Wochen Krankheit greift auch beim ALG I das Krankengeld, das Ihre Krankenkasse zahlt. Dieses hat die gleiche Höhe wie das zuvor bezahlte Arbeitslosengeld.

Wer hat einen Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben sowohl gesetzlich versicherte Arbeitnehmer wie diejenigen, die ALG I beziehen. Es handelt sich um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine staatliche Sozialleistung.

Deshalb haben Leistungsberechtigte im Bürgergeld, Rentner, Praktikanten oder Familienversicherte keinen Anspruch darauf.

Arbeitslosengeld nach Unterbrechung?

Waren Sie vor dem Krankengeld im ALG I Bezug, dann läuft das Arbeitslosengeld solange weiter, wie Sie noch Restzeit davon haben. Sie müssen sich allerdings erneut arbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Arbeit während Krankheit verloren?

Was ist aber, wenn Sie während eines Arbeitsverhältnisses erkrankten und dieses endete in der Zeit Ihres Krankengeldes? In diesem Fall sollten Sie sich arbeitslos melden, auch wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung dem Arbeitsmarkt noch gar nicht wieder zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bekommen Sie Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld, dann ist beides gleich viel.

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Ehepartner von Pflegebedürftigen dürfen nicht auf Bürgergeld-Niveau gedrückt werden

vor 13 Stunden 49 Minuten
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Rechtsanwalt Markus Karpinski klärt über die Rechtslage bei Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe auf. Demzufolge dürfe ein Ehegatte nicht auf Bürgergeld Niveau gesetzt werden. Denn dieses würde einen Anreiz zur Trennung schaffen und damit gegen den grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstoßen.

Sozialämter handeln oft falsch

Laut Karpinski würden Sozialämter häufig falsch handeln und Einkommen wie Vermögen des Ehegatten heranziehen. Dies täten sie, weil sie den Paragrafen 19 Abs. 2 des SGB XII falsch interpretierten.

In diesem würde vermutet, dass sich Ehegatten gegenseitig unterstützten, nicht aber vorausgesetzt, und diese Vermutung könne wiederlegt werden, wie Bundessozialgericht und der Bundesgerichtshof bestätigt hätten.

So hätte die Rechtsprechung bestätigt, dass vom Ehegatten nicht mehr Unterstsützung gefordert werden dürfte, als die zu der er unterhaltsrechtlich verpflichtet sei, führt Karpinski aus.

Das Sozialamt müsse dem Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz, wenn ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe erhalte. Der Ehepartner müsse regelmäßig die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens behalten dürfen.

In der Praxis, so Karpinski, würden sich Sozialämter jedoch daran nicht halten und dem Ehepartner kaum mehr lassen als einem Leistungsberechtigten beim SGB II.

Verstoß gegen den besonderen Schutz der Ehe und Familie

Dies dürfe, so Karpinski, jedoch nicht geschehen, Es würde nämlich einen Anreiz zur Trennung schaffen und somit gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes verstoßen.

Warum handeln die Sozialämter falsch?

Laut Karpinski handeln die Sozialämter nach der Devise des Paragrafen 19, Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII und sehen sich berechtigt, vom Einkommen des Ehepartners so viel zu berechnen, dass diesem nur das Exsistenzminimum übrig bleibe.

Das Bundessozialgericht hätte jedoch klargestellt, dass besagter Absatz lediglich die Vermutung äußere, dass Ehegatten bereit seien, Einkommen und Vermögen bis an die Grenze der eigenen Sozialhilfebedürftigkeit füreinander einzusetzen. Eine gesetzliche Vermutung könne jedoch widerlegt werden.

Was können Betroffene tun?

Um zu verhindern, selbst in die Sozilahilfebedürftigkeit gepresst zu werden, reiche es für Ehepartner aus, so Karpinski, bereits beim Antrag klarzustellen, dass er nur soviel von seinem Einkommen zahlt, wie er auch bei einer Trennung zahlen müsste.

Damit sei die gesetzliche Vermutung, auf die die Sozialämter sich beziehen, widerlegt.

Wie ist die Rechtsgrundlage?

Karpinski zitiert Urteile, auf die er seine Rechtsansicht stützt. So entschied das
Bundessozialgericht 2012 (Az. B 8 SO 13/11 R). Das Bundessozialgericht hätte darin formuliert, der Gesetzgeber gehe “typisierend davon aus”, dass Ehegatten sich bis zur Grenze der eigenen Sozialhilfebedürftigkeit unterstützten. Dies entspräche, so Karpinski, einer Vermutung.

2010 hätte das BSG unterstrichen, dass es (lediglich) eine Vermutung geäußert würde (Az. B 14 AS 51/09 R). Es handle sich, so das das BSG damals ausdrücklich, nicht um eine Rechtspflicht.

Der Bundesgerichtshof hätte 2016 entschieden, dass der Ehepartner nur Unterhalt in Höhe des Trennungsunterhaltes zu zahlen habe. (Az. XII ZB 485/14) Dies sei, laut BGH, auch sozial- wie verfassungsrechtlich begründet.

Wäre es nämlich umgehehrt, dann würde dies ein Privileg für die Ehepartner darstellen, die sich bei Heimaufnahme des Pflegebedürftigen vom Partner trennten. Ein solches Privileg würde aber dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz widersprechen.

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Schwerbehinderte können die Rente auch rückwirkend erhöhen – Urteil

vor 13 Stunden 54 Minuten
Lesedauer 3 Minuten

Wurde bereits eine Altersrente bewilligt und wird nun eine Schwerbehinderung festgestellt, kann sich die Rente erhöhen. Außerdem kann die gesetzliche Altersrente wegen Schwerbehinderung vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Altersrente die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt ist.

Rückwirkend Anspruch auf höhere Altersrente

Das Bundessozialgericht hat entschieden (Az. B 13 R 44/07 R), dass Rentnerinnen und Rentner rückwirkend Anspruch auf eine höhere Altersrente haben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass sie seit Rentenbeginn als schwerbehindert gelten.

Dies gilt auch dann, wenn die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der erstmaligen Rentenantragstellung noch nicht festgestellt oder beantragt war. Wichtig ist, dass das Versorgungsamt die Schwerbehinderung nachträglich anerkennt und diese Anerkennung rückwirkend ab Beginn der ersten bewilligten Rente gilt.

Rentner, bei denen dies der Fall ist, können dadurch eine höhere Rente ohne die sonst üblichen Abschläge oder mit geringeren Abschlägen gegenüber der ursprünglich bewilligten Altersrente erhalten.

Entscheidend ist die Behinderung, nicht das Datum ihrer Feststellung

Für die Anerkennung einer Schwerbehinderung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Feststellung an. Für die Rente genügt der Nachweis, dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn objektiv vorlag.

Muss der Antrag auf Schwerbehinderung entschieden sein?

Anträge auf Schwerbehinderung nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Sie erfordern ärztliche Gutachten, oft von mehreren Ärzten, und manchmal kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Versorgungsämtern und der Rentenkasse über die Anerkennung und den Grad der Behinderung.

Da eine Schwerbehinderung erst ab einem Grad der Behinderung von 50 vorliegt, geht es bei der Feststellung auch um Rentenvergünstigungen.

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Widerspruch und Klage

Nicht selten landen solche Konflikte zwischen Betroffenen und Behörden bei den Sozialgerichten. Dafür müssen die Kläger zuvor aber in der gesetzten Frist Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt haben und diesen muss die Behörde wiederum zurückgewiesen haben.

Im nächsten Schritt kann dann ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht angestrengt werden. Endet dieses zugunsten des Klägers und kommt es jetzt zur Anerkennung der Schwerbehinderung, dann kann dies nachträglich auf die Rente bezogen werden.

Rückwirkende Anpassung

Wird eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, dann muss die Höhe der Rente entsprechend angepasst werden. Dabei spielt es keine Rolle, wenn die Anerkennung per Bescheid nicht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorlag.

Auch wenn der Bescheid des Versorgungsamtes erst nach Bewilligung der Altersrente erfolgt, gilt er – und dann rückwirkend.

Es kommt nicht auf das Datum an

Das Bundessozialgericht stellte in einem Urteil klar, dass es nicht auf das Datum des Bescheides vom Versorgungsamt ankommt, sondern eine spätere Anerkennung auch rückwirkend gültig ist. (B 13 R 44/07 R)

Ausdrücklich gilt dies laut dem Urteil auch, wenn erst ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB IX die rückwirkende Anerkennung durchsetzte.

Keine Benachteiligung wegen falschen Entscheidungen

Das Gericht begründete dies damit, dass sonst Menschen benachteiligt würden, die ihren Anspruch nur deshalb nicht “im ersten Anlauf durchsetzen” konnten, weil Verwaltungen falsch entschieden.

Nur bei Rente, nicht bei Pension

Die rückwirkende Anerkennung und die damit verbundenen Vorteile bei der Altersversorgung gelten nur bei der gesetzlichen Rente, nicht aber bei Pensionen für Beamte mit Schwerbehinderung.

Im Beamtenrecht wird eine “Zurruhesetzungsverfügung” nicht im Nachhinein verändert, weil nach Eintritt in die Pension eine Schwerbehinderung anerkannt wird.

Praktische Tipps für Betroffene

Erstens: Ein nach Rentenbeginn erfolgter Antrag auf rückwirkende Feststellung einer Schwerbehinderung kann einen bestehenden Bescheid eines Grades der Behinderung unter 50 anfechten, was für die Betroffenen Vorteile und bares Geld bedeuten kann.

Zweitens: Wenn vor Antritt der Rente ein Grad der Behinderung von 50 (oder mehr) und will das Versorgungsamt diesen entziehen, dann helfen Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage. Sogar wenn diese am Ende erfolglos sein sollten, muss die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderungen bis zum letztlichen Gerichtsbeschluss gezahlt werden – und bei Erfolg auch weiterhin.

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Bürgergeld: Übernahme der Wohnkosten – Bundessozialgericht schafft endlich Klarheit

8. Mai 2024 - 17:33
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen die Unterkunft von Bürgergeld-Leistungsberechtigten bezahlen, bis zur Grenze einer “Angemessenheit”. Diese “Angemessenheit” zu bestimmen, ist Sache der Kommunen / Behörden vor Ort, die Kriterien sind oft kaum zu durchschauen, häufig fragwürdig und erscheinen bisweilen gezielt nach unten korrigiert. Vor allem stehen sie immer wieder in krassem Gegensatz zum realen Wohnungsmarkt.

Pandemie: Wohnkosten nicht zu übernehmen war rechtswidrig

Während der Corona-Pandemie war das Prüfen der Angemessenheit ausgesetzt. Viele Jobcenter ignorierten diese Vorschrift und handelten gegen geltendes Recht. Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt, dass das Nicht-Übernehmen der tatsächlichen Wohnkosten von Leistungsberechtigten illegal war. (B 4 AS 4/23 R)

Sonderregeln und Änderungen

In dem Urteil erkannte das Bundessozialgericht, dass das Ignorieren der Sonderregeln während der Pandemie sowie Änderungen von Hartz IV zum Bürgergeld wesentlich die Fehlentscheidungen von Jobcentern beeinflussten.

Die Angemessenheitsfiktion während der Corona-Pandemie

So galt während der Pandemie, dass die Jobcenter in dieser Zeit die Angemessenheitsprüfung aussetzen mussten, also keine Miet- und Nebenkosten überprüfen durften und keine Kostensenkungsverfahren einleiten.

Unterkunfts- und Heizkosten der Leistungsberechtigten bei damals Hartz IV zwischen dem 1. März 2020 und dem 31.12.2022 gewöhnlich als ganzes zu übernehmen.

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Ausnahme nur bei Missbrauch

Eine Ausnahme galt nur, wenn Leistungsberechtigte diese Sonderregel missbrauchten, um in eine teurere Wohnung zu ziehen, sich also einen Vorteil zulasten anderer verschafften. Auch in diesem Fall musste aber erst einmal ein Kostensenkungverfahren eingeleitet werden.

Jobcenter ignorieren die Vorschrift

Diese Vorschrift wurde von Jobcentern in zahlreichen Fällen missachtet, und sie weigerten sich, Wohnkosten zu übernehmen, als ob es die Pandemie nicht gegeben hätte.

Die Karenzzeit

Eine weitere Regelung, die von Jobcentern oft missachtet wurde, ist die Karenzzeit beim Bürgergeld. Seit dem 1. Januar 2023 wird im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft.

Trotzdem weigerten sich Jobcenter oft, die vollständigen Kosten in der Karenzzeit zu übernehmen.

Für viele kommt das Urteil zu spät

Für diejenigen, die zu Corona-Zeiten Opfer des rechtswidrigen Urteils der Jobcenter wurden, kommt das Urteil des Bundessozialgerichtes zu spät. Nur bei Bescheiden, die ab dem Januar 2023 erlassen wurden, gibt es die Chance, diese im Nachhinein zu korrigieren, und das auch nur, wenn die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellten.

In diesen Fällen sind rückwirkende Erstattungen möglich.

Wann gibt es eine Chance auf Erstattung?

Eine Möglichkeit, die verweigerten Unterkunfstkosten rückwirkend erstattet zu bekommen besteht erstens, wenn nach sechs Monaten der Angemessenheitsfiktion die Kostenübernahme der Wohnung und Heizung ohne Kostensenkungsverfahren erfolgte.

Zweitens kann ein Überprüfungsantrag erfolgreich sein, wenn es zwar ein Kostensenkungsverfahren vor dem Kürzen der Leistungen gab, dieses aber nicht geltendem Recht entsprach.

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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – Wovon Betroffene leben können

8. Mai 2024 - 13:20
Lesedauer 2 Minuten

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beträgt bis zu zwölf Wochen. In einigen Fällen sogar bis zu 6 Monate. Sie wird verhängt, wenn man ohne wichtigen Grund eigenmächtig kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Wie kommen Sie in dieser Zeit über die Runden? Zwei Möglichkeiten sind ein Nebenjob oder Bürgergeld. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.

Wann gibt es eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit verhängt die Agentur füür Arbeit bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund, laut Paragraf 159 Abs. 1 SGB III zählen dazu: Vorsätzliche und grob fahrlässige Arbeitsaufgabe, verspätete Arbeitssuchendenmeldung, Meldeversäumnisse, Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühungen oder Ablehnung / Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme.

Einen Nebenjob aufnehmen

Um während der Sperrzeit Geld auf dem Konto zu haben, können Sie einen Nebenjob aufnehmen. Grundsätzlich dürfen Leistungsberechtigte beim Arbeitslosengeld I das generell. Dabei müssen Sie aber bestimmte Bedingungen beachten, damit ihr Anspruch auf ALG I bestehen bleibt.

Den Job der Behörde melden

Sie müssen den Nebenjob der für ihr Arbeitslosengeld zuständigen Behörde melden, bevor Sie ihn beginnen, spätestens am Tag, an dem sie anfangen. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen und einen Nebenjob verschweigen, müssen Sie bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen und kriegen vermutlich sogar ein Bußgeld aufgebrummt.

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Welche Nebenjobs gibt es?

Sie können angestellt in einem Minijob arbeiten oder selbstständig. Sie können auch als bezahlte Aushilfe im Familienbetrieb mitarbeiten oder Honorartätigkeiten ausüben.

Typische Nebenjobs sind Gartenhelfer oder Reinigungsarbeiten in Privathaushalten, Baby- oder Hundesitter oder auch stundenweise Tätigkeiten in der Gastronomie.

Wieviel dürfen Sie verdienen?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, der hat bei einem Nebenjob einen Freibetrag vn 165 Euro. Jedes Einkommen darüber wird nach der Sperrfrist auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Innerhalb der Sperrfrist gilt das nicht. Denn Einkommen, das vor Beginn der Leistungen oder während einer Unterbrechung des Leistungsbezugs erwirtschaftet wurde, bleibt unberücksichtigt (Ruhens des Anspruchs gemäß § 143 oder Entziehung der Leistung gemäß § 66 SGB I ).

Sie müssen sich also keine Sorgen machen, ob Sie zuviel im Nebenjob während der Sperrfrist verdienen.

Wie viele Stunden dürfen Sie arbeiten?

Anders sieht es bei der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Nebenjob darf laut der Bundesagentur für Arbeit nicht länger als 14 Stunden die Woche ausgeübt werden. Wenn Sie diese Arbeitszeit überschreiten, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Sperrfrist und Bürgergeld<7h2>
Haben Sie bei einer Sperrfrist keine Möglichkeit, diese aufheben zu lassen, dann können Sie während dieser Zeit Bürgergeld beantragen. Darauf haben Sie während der Frist einen Anspruch, allerdings nur auf geminderte Leistungen.

Warum bekommen Sie weniger Bürgergeld?

Das Jobcenter wertet eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld als Ergebnis eines versicherungswidrigen Verhaltens Ihrerseits (Paragraf 31 Sozialgesetzbuch 2) . Diese wird von der Behörde als Pflichtverletzung gewertet und bestraft.

Ihnen kann bis zu 30 Prozent des Regelsatzes vom Bürgergeld abgezogen werden.

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Bürgergeld: So beschleunigst du die Bearbeitung von Anträgen im Jobcenter

8. Mai 2024 - 11:22
Lesedauer 2 Minuten

Ein Dauerbrenner unter den Bürgergeldbeziehern sind unbearbeitete Anträge beim Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle. Da die Bearbeitungsdauer zum Teil sehr lang ist, entstehen Existenzängste. Wie kann die Antragsbearbeitung beschleunigt werden, damit die Leistungsberechtigten nicht im Regen stehen gelassen werden?

Vorbemerkung

Die Die meisten Sachbearbeiter lassen meiner Meinung nach niemanden absichtlich warten. Sie arbeiten in unterbesetzten Behörden und sind deshalb für zu viele Leute zuständig. Sie sind nicht faul.

Zusammenarbeit optimieren

Daher muss der erste Ansatz sein: Wie mache ich meinem Sachbearbeiter die Arbeit so leicht wie möglich ohne auf mein Recht verzichten zu müssen?

  1. Unterlagen ungefragt und sofort einreichen zB die Nebenkostenabrechnung auch mit Guthaben.
  2. Anträge verständlich, lesbar und mit allen notwendigen Unterlagen einreichen.
  3. Keine aggressiven Auftritte und Anrufe.
  4. Im Amt arbeiten Menschen, keine Maschinen, diese werden krank, gehen in den Urlaub und machen Fehler.
Druck erzeugen

Bei allem Verständnis für die Situation des Amtes gibt es sehr dringende Anträge und Vorgänge, bei denen ein geduldiges Warten einfach nicht möglich ist. Das können Weiterbewilligungsanträge, Heizkostenanträge, Erstausstattungen und vieles mehr sein. Bitte überlegen Sie immer, wie wichtig ein Vorgang ist, bevor Sie von den folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen.

Tipp zur Beschleunigung 1:

Kontaktaufnahme und Kommunikation. Vorbei gehen, Anrufen, ne nette Mail oder ein Brief sowie generell ein freundlicher Umgang beschleunigen die Bearbeitung zum Teil sehr deutlich.

Tipp zur Beschleunigung 2:

Beantragt für den Fall von Detail-Unklarheiten zur Sicherheit eine vorläufige Bewilligung nach §41a SGB II bzw §44a SGB XII. Wenn ihr das zB bei einem  Weiterbewilligungsantrag tut, kann nicht eine minimale Unklarheit die ganze Zahlung blockieren.

Es gibt dann, wenn grundsätzlich klar ist, dass Leistungen zustehen eine vorläufige Bewilligung, die nach Klärung der verbleibenden Unklarheiten noch mal korrigiert wird. Hier mehr dazu.

Tipp zur Beschleunigung 3:

Beim Antrag gleich für den Fall einer längeren Bearbeitungsfrist einen Vorschuss nach §42 SGB I beantragen. Ist klar, dass Leistungen zustehen, ist ein Vorschuss spätestens nach Ablauf des auf den Antrag folgenden Monats zu zahlen.

Tipp zur Beschleunigung 4:

Antrag auf vorzeitige Auszahlung nach § 42 Abs. 2 SGB II. Danach können 100 € der Leistungen bereits im Vormonat ausgezahlt werden, wenn diese grundsätzlich bereits durch Bescheid bewilligt sind. Dies ist mit Mehraufwand verbunden und in den meisten Fällen wird dann lieber das eine als das andere Verfahren durchgeführt. Dies ist z.B. bei Nebenkostenabrechnungen, Erstausstattungen und anderen Dingen, die im Bewilligungszeitraum beantragt werden, möglich.

Tipp zur Beschleunigung 5:

Anruf beim Vermittler oder einem Vorgesetztem, so dass intern nach dem Vorgang gefragt wird.

Tipp zur Beschleunigung 6:

Vorsprache im oder Kontaktaufnahme mit dem Amt mit Unterstützung eines Sozialarbeiters oder einer Institution.

Tipp zur Beschleunigung 7:

Kontaktaufnahme zur Pressestelle oder Öffentlichkeit herstellen. Medien kontaktieren und das Amt darüber informieren. Kommt natürlich nur in krassen Fällen in Frage…

Notfall-Optionen

Wenn all das nichts hilft gibt es noch Notfall- Varianten übers Sozialgericht. Diese sollten aber meiner Meinung nach mit anwaltlicher Unterstützung laufen, auch wenn diese nicht vorgeschrieben ist. Über die Beratungshilfe kostet diese einmalig 15€.

Notfall- Variante 1

Einstweiliger Rechtsschutz: In Situationen mit hoher Dringlichkeit kann das Sozialgericht das Amt zu einer kurzfristigen Zahlung verdonnern.

Notfall-Variante 2

Wenn Anträge schon mehr als 6 Monate oder Widersprüche mehr als 3 Monate unbearbeitet beim Jeobcenter herum liegen, ist eine Untätigkeitsklage nach §88 SGG möglich.

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Änderungen der Witwenrente durch die Rente mit 67

8. Mai 2024 - 11:08
Lesedauer 2 Minuten

In Deutschland bietet das Rentensystem finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene nach dem Tod eines Ehepartners oder Elternteils. Hier erfahren Sie mehr über die Anspruchsvoraussetzungen für die Witwen- oder Witwerrente sowie die Auswirkungen der Rentenreform (Rente mit 67).

Wann Anspruch auf die Witwenrente

Um Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente zu haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Erstens muss die Ehe bis zum Tod des Partners bestanden haben. Dies bedeutet, dass die Ehe weder geschieden noch für nichtig erklärt worden sein darf.

Zweitens ist der Wohn- oder Lebensmittelpunkt der Partner für den Rentenanspruch irrelevant, solange die Ehe formal bestand.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften oder rein religiöse Eheschließungen ohne standesamtliche Trauung erfüllen diese Kriterien leider nicht, um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren durch den verstorbenen Ehepartner.  Diese kann auch durch bestimmte Umstände wie einen Arbeitsunfall vorzeitig erfüllt sein.

Zudem dürfen die Hinterbliebenen nach dem Tod ihres Ehepartners keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein, um den Rentenanspruch zu wahren.

Änderungen der Witwenrente durch die Rente mit 67

Die Einführung der “Rente mit 67” brachte auch Veränderungen bei den Ansprüchen auf Witwen- und Witwerrente mit sich.

Insbesondere die Altersgrenze für den Bezug der großen Witwen- oder Witwerrente wird schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben.

Diese Anhebung hängt vom Todesjahr des Versicherten ab und gilt für Todesfälle ab dem 1. Januar 2012. Für einen Todesfall im Jahr 2023 etwa liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren.

Tabelle: Anhebung der Altersgrenzen bei der Witwenrente

In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die schrittweise Anpassung auf die Altersgrenzen bei der Witwenrente auswirkt.

Todesjahr Anhebung um Monate Auf das Alter auf Jahr Auf das Alter um Monate 2012 1 45 1 2013 2 45 2 2014 3 45 3 2015 4 45 4 2016 5 45 5 2017 6 45 6 2018 7 45 7 2019 8 45 8 2020 9 45 9 2021 10 45 10 2022 11 46 11 2023 12 46 0 2024 14 46 2 2025 16 46 4 2026 18 46 6 2027 20 46 8 2028 22 46 10 Ab 2029 24 47 0

Ein Beispiel: Verstirbt der Partner im Jahr 2023 und war gesetzlich Rentenversichert, beträgt die Altersgrenze des überlebenden Partners für die Witwenrente genau 46 Jahre.

Ausnahmen von der Altersgrenze

Es gibt wichtige Ausnahmen von der Altersgrenze: Wenn die große Witwenrente wegen einer Erwerbsminderung oder der Erziehung eines Kindes gezahlt wird, entfällt die Altersgrenze.

Besondere Regelungen für Kinder und Geschiedene

Nicht nur Ehepartner, sondern auch Kinder und geschiedene Ehepartner mit minderjährigen Kindern können unter bestimmten Umständen Leistungen erhalten. Kinder unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn sie einen Elternteil verlieren.

Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine sogenannte Erziehungsrente beanspruchen.

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Anspruch auf frühere in Rente wegen eines chronischen Leidens

8. Mai 2024 - 10:22
Lesedauer 2 Minuten

Was passiert, wenn chronische Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit einschränken? Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel erklärt, wie Rentenversicherte aufgrund chronischer Erkrankungen früher in Rente gehen können und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

Das Renteneintrittsalter in Deutschland

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben und variiert je nach Geburtsjahrgang. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt das Renteneintrittsalter zwischen 65 und 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 67 Jahren.

Das gesetzliche Rentenrecht ermöglicht es Arbeitnehmern jedoch, nach langjähriger Beitragszahlung früher in Rente zu gehen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1963 einen abschlagsfreien Renteneintritt vor dem 67.

Für nach 1964 Geborene ist ein abschlagsfreier Renteneintritt auch nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren möglich.

Renteneintritt bei chronischen Krankheiten

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit einschränkt, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Diese Form der Frührente soll das fehlende Erwerbseinkommen aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsminderung ausgleichen.

Wichtig: Die Erwerbsminderungsrente kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind allerdings hoch. Dazu gehören ärztliche Gutachten, Nachweise über Rehabilitationsmaßnahmen und eine Wartezeit von fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rente bei Behinderung

Behinderte Menschen können auch die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen.

Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein, der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren muss erfüllt sein.

In Fällen, in denen beide Rentenarten in Frage kommen, sollten Versicherte sorgfältig abwägen, welche Rente für sie günstiger ist.

Aufgrund der finanziellen Aufwertung der Erwerbsminderungsrente ab 2019 kann es sinnvoll sein, diese Option in Betracht zu ziehen. Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Rentenberater kann dabei hilfreich sein, so Knöppel.

Lesen Sie auch:
Erwerbsminderungsrente: Das sind die Fangfragen der Gutachter

Früher in Rente wegen dieser Chronische Krankheiten

Chronische Krankheiten im Sinne der Definition des Robert Koch-Instituts sind lang andauernde Erkrankungen, die nicht vollständig geheilt werden können und eine dauerhafte oder wiederkehrende Inanspruchnahme des Gesundheitssystems erfordern.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Diabetes,
  • Rheuma,
  • neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson,
  • psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen,
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD),
  • chronische Nierenerkrankungen
  • und neuerdings auch Long-Covid oder Post-Covid sowie chronische Fatigue.

Wer aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht mehr arbeiten können, hat demnach die Möglichkeit, einen vorzeitigen Renteneintritt zu wählen, entweder durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Erwerbsminderungsrente.

Sich unabhängig von einem Rentenexperten beraten lassen

Beide Optionen sind jedoch mit hohen Zugangshürden verbunden, so dass eine sorgfältige Beratung und gegebenenfalls Vertretung unerlässlich ist.

Insgesamt wird deutlich, dass Menschen mit chronischen Krankheiten, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, Möglichkeiten haben, früher in Rente zu gehen, dass diese Entscheidungen aber komplex sind und eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und Optionen erfordern.

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Jobcenter-Mitarbeiter packt aus: Totale Überlastung auf Kosten von Bürgergeld-Beziehern

8. Mai 2024 - 8:34
Lesedauer 2 Minuten

Ein ehemaliger Jobcenter-Mitarbeiter berichtet von den Widersprüchen, die dazu führten, dass er seine Tätigkeit in der Behörde beendete. Er erzählt von Arbeitsbelastungen, fehlendem Personal, Zynismus sowie der Spannung zwischen vorgegebenen Zielen und echter Betreuung.

Dr. Utz Anhalt: Jobcenter-Mitarbeiter packt aus

Politische Entscheidungen prägen die Arbeit

Dem ehemaligen Mitarbeiter zufolge prägen politische Entscheidungen die Arbeit in den Jobcentern stark, und es würden permanent neue Aufgaben hinzukommen.

Weder würden die bestehenden Aufgaben dabei weniger, noch gäbe es mehr Personal, um die Mehrbelastung auszugliechen.

Immer höhere Arbeitsbelastungen

Hinzu kämen immer höhere Arbeitsbelastungen, zum Beispiel durch die Integration von Geflüchteten aus Nahost wie der Ukraine oder durch die Bürgergeldreform.

ls 2015 viele Flüchtlinge gekommen seien, hätten die Mitarbeiter sich in vollkommen neue Rechtsgebiete einarbeiten müssen: Anerkennung von Berufsabschlüssen, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis.

Zu wenig Personal für angmessene Beratung

Deme ehemaligen Mitarbeiter zufolge ginge der Personalschlüssel nicht auf. Darum sei eine Beratung von allen Menschen in gleicher Qualität nicht möglich. Es frustriere, unter den eigenen Ansprüchen zu bleiben.

Widerspruch zwischen Beratung und Geschäftsführung

Für Mitarbeiter herrsche ein Spannungsfeld zwischen den vorgegebenen Zielen und Kennzahlen der Geschäftsführung einerseits und andererseits der Betreuung der Arbeitssuchenden.

Maßnahmen besetzen statt individuelle Vermittlung

So müssten geplante Plätze für Maßnahmen und Weiterbildung besetzt werden, und dadurch werde schnell am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Arbeitssuchenden vorbei vermittelt. Dabei seien die Mitarbeiter abhängig davon, Kennzahlen zu erreichen.

Zynismus ist die Folge

Er hätte bei sich selbst erlebt, dass er zynischer geworden sei. Die Arbeit sei psychisch anstrengend, da man resilient sein müsste, weil man sich jeden Tag mit den Problemen anderer Menschen belaste.

“Überlastung ist sehr gefährlich”

Der Insider hält die dauerhafte Überlastung der Mitarbeiter in den Jobcentern für sehr gefährlich. Dies könne zu psychischen Erkrankungen führen.

Missstände offen ausgesprochen

Katharina-Sophia Gerking vom Leistungsservice des Jobcenters Hannover hatte im März 2023 verdi gegenüber Missstände im Jobcenter mit ihrem Klarnamen offen gelegt.

Komplexe Gesetze und fehlende Ausbildung

Sie kritisierte, dass das Sozialgesetzbuch einerseits sehr komplex sei, und man sich zudem auskennen müsse mit Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht Familienrecht und Ausländerrecht.

Zum anderen gebe es im Jobcenter nur wenig ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.

Grundkurs statt Berufsausbildung

Neue Mitarbeiter würden vier Monate Kurse belegen, und dies ersetze keine dreijährige Ausbildung. Nicht nur bei den Arbeitssuchenden, sondern auch bei den Mitarbeitern herrsche großer Druck.

Mitarbeiter des Jobcenters als Bürgergeld-Bezieher

Gerking sagt, dass es sogar nicht weniger Mitarbeiter beim Jobcenter gebe, die so miserabel bezahlt würden, dass sie selbst mit Bürgergeld aufstocken müssten. Und Überstunden seien Alltag.

Überlastung und Arbeitsaufwand

Wie der ehemalige Mitarbeiter eines Jobcenters berichtet auch Gerking von Mehrbelastungen durch Geflüchtete aus Syrien und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Da sei immer wieder alles auf den Kopf gestellt worden, und der Arbeitsaufwand hätte sich kaum bewältigen lassen.

Die Fälle würden mit jeder Krise komplexer werden, und die Auslegung der Gesetze immer komplizierter.

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Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Alle Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung

7. Mai 2024 - 17:35
Lesedauer 5 Minuten

Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen Freifahrten oder vergünstigte Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen. Zusätzlich sind auch KFZ-Steuervergünstigungen möglich.

Hierfür ist eine sogenannte Wertmarke erforderlich, die zusammen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigungsnachweis dient.

In diesem Artikel erläutern wir die relevanten Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und die verschiedenen Typen von Wertmarken, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Voraussetzungen für eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung

Der Erhalt einer Wertmarke setzt den Besitz eines Schwerbehindertenausweises voraus, der ab einem Grad der Behinderung von 50 beantragt werden kann.

Wichtig: Dieser Ausweis und die Wertmarke müssen stets zusammen bei einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

Wichtig ist auch, dass nicht jeder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises automatisch Anspruch auf eine Wertmarke hat. Die Berechtigung hängt von speziellen im Ausweis eingetragenen Merkzeichen ab.

Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht grundsätzlich zum Erhalt einer Wertmarke

Nicht alle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigen zum Erhalt einer Wertmarke. Beispielsweise ermöglicht das Merkzeichen RF lediglich Ermäßigungen bei Rundfunkbeiträgen und Telefonkosten, nicht jedoch bei den Fahrtkosten.

Merke: Die für die Wertmarke relevanten Merkzeichen sind G, AG, GL für teilweise Kostenübernahme und H, BL für vollständige Kostenübernahme ohne Eigenbeteiligung.

Wertmarken mit und ohne Eigenbeteiligung Vergünstigte Nutzung des ÖPNV

Menschen mit den Merkzeichen G, AG und GL erhalten Wertmarken mit einer Eigenbeteiligung und können somit den ÖPNV zu vergünstigten Konditionen nutzen. Diese Regelungen dienen dazu, Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen den Zugang zum öffentlichen Verkehr zu erleichtern.

Kostenlose Nutzung des ÖPNV mit Merkzeichen H und BL

Merkzeichen wie H und BL berechtigen zu einer vollständig kostenfreien Nutzung des ÖPNV. Dies gilt bundesweit und umfasst Regionalzüge sowie den städtischen Nahverkehr.

Wie beantrage ich eine Wertmarke?

Um eine Wertmarke zu erhalten, muss ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen vorgelegt werden. In manchen Fällen sind zusätzlich Nachweise über den Bezug bestimmter Sozialleistungen erforderlich. Die Anträge werden in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt gestellt.

Kosten und Gültigkeit einer Wertmarke

Die Kosten für eine Wertmarke mit Eigenbeteiligung belaufen sich auf 46 Euro für ein halbes Jahr oder 91 Euro für ein ganzes Jahr. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Wertmarke zwischen wenigen Tagen bis zu zwei Wochen.

Zusätzliche Unterstützungen und Hinweise Begleitpersonen

In Fällen, in denen das Merkzeichen B (Begleitperson) vorliegt, dürfen Schwerbehinderte eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.

Diese Regelung gilt sowohl im nationalen als auch im internationalen Fernverkehr und trägt dazu bei, die Mobilität und Sicherheit der betroffenen Personen zu erhöhen.

Alternative Vergünstigungen

Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht den öffentlichen Verkehr nutzen können, stehen unter Umständen auch Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigungen zur Verfügung.

Diese hängen ebenfalls von den spezifischen Merkzeichen ab und bieten eine alternative Unterstützung zur Mobilitätsförderung.

Übersicht der vergünstigten Nutzung des ÖPNV durch Wertmarken mit Eigenbeteiligung

1. Merkzeichen und ihre Bedeutungen
Merkzeichen G (Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen wird an Personen vergeben, die nur unter erheblichen Schwierigkeiten und Gefahren für sich oder andere bis zu zwei Kilometer im Straßenverkehr zurücklegen können.

Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung): Menschen, die sich nur mit fremder Hilfe oder unter größter Anstrengung bewegen können, erhalten dieses Merkzeichen. In der Regel sind dies Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit): Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die gehörlos sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben. Oft sind damit auch erhebliche Sprachstörungen verbunden.

2. Kosten und Gültigkeit der Wertmarken
Eigenbeteiligung: Personen mit den Merkzeichen G, AG oder GL können Wertmarken mit einer Eigenbeteiligung erwerben. Diese kostet 46 Euro für ein halbes Jahr oder 91 Euro für ein ganzes Jahr.

Gültigkeit: Die Wertmarken ermöglichen die Nutzung aller regionalen öffentlichen Verkehrsmittel. Die Gültigkeit ist normalerweise auf ein Jahr beschränkt, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Wann ist eine kostenlose Nutzung des ÖPNV durch Wertmarken ohne Eigenbeteiligung möglich? 1. Merkzeichen und Bedingungen

Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und Merkzeichen BL (Blindheit): Personen mit diesen Merkzeichen können den ÖPNV ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Weitere Ausnahmen: Auch einkommensschwache Menschen, Versorgungsberechtigte und bestimmte andere Gruppen sind von der Eigenbeteiligung befreit.

2. Antragsverfahren und notwendige Unterlagen

Beschaffung: Die Wertmarken können beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

Unterlagen: Erforderlich sind ein gültiger Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweise über den Bezug bestimmter Sozialleistungen.

Zusätzliche Vergünstigungen und Unterstützungen 1. Begleitpersonen

Merkzeichen B (Begleitperson): Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B vermerkt ist, darf eine Begleitperson kostenfrei mitfahren. Dies gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich Fernverkehr.

Internationale Reisen: In vielen europäischen Ländern wird auch die Begleitperson von Schwerbehinderten kostenfrei befördert.

2. Beförderung von Hilfsmitteln
Rollstühle und Führhunde: Diese werden in der Regel kostenlos befördert, solange sie den geltenden Normen entsprechen.
Tipps für die Praxis

Frühzeitige Beantragung: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Beantragung der Wertmarke frühzeitig erfolgen, idealerweise bevor der aktuelle Gültigkeitszeitraum der Marke abläuft.

Information und Vorbereitung: Vor Antritt der Reise sollten sich Betroffene über die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten in anderen Ländern informieren.

Wertmarke oder KFZ-Steuerermäßigung?

Während viele Menschen mit einer Schwerbehinderung von den vergünstigten oder kostenfreien ÖPNV-Angeboten profitieren, stellt der öffentliche Verkehr nicht für jeden die optimale Mobilitätslösung dar.

Für Betroffene, die aus verschiedenen Gründen den persönlichen Komfort und die Flexibilität des eigenen Fahrzeugs bevorzugen, stehen KFZ- Steuervergünstigungen zur Verfügung. Diese Vergünstigungen hängen von den spezifischen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

Steuerliche Erleichterungen nach Merkzeichen

Merkzeichen G und GL: Inhaber dieser Merkzeichen können zwischen einer jährlichen Eigenbeteiligung von 80 Euro für die Wertmarke im ÖPNV oder einer 50%-igen Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, die passendste Option je nach individuellem Bedarf und Lebensumständen auszuwählen.

Merkzeichen AG: Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit, sowohl die Wertmarke mit einer jährlichen Eigenbeteiligung von 80 Euro zu erwerben als auch eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu erhalten. Dies bietet eine erhebliche finanzielle Entlastung und unterstützt die Mobilität außerordentlich.

Merkzeichen H und BL: Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen haben Anspruch auf eine Wertmarke ohne Eigenbeteiligung sowie auf vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder Zuschuss zur KFZ-Versicherung?

Bei der Wahl zwischen einer Wertmarke für den ÖPNV und der Kfz-Steuerermäßigung sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden:

Persönliche Mobilitätsbedürfnisse: Nicht jeder ist in der Lage oder bereit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für Menschen, die aufgrund ihrer spezifischen Situation oder Präferenzen auf ein Auto angewiesen sind, kann die Steuerermäßigung eine bedeutende Erleichterung darstellen.

Kosten-Nutzen-Analyse: Je nachdem, wie oft eine Person den ÖPNV nutzt oder wie viel sie mit dem Auto fährt, kann die eine oder andere Option kosteneffektiver sein.

Tabelle Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer und oder öffentlicher Nahverkehr bei Schwerbehinderung

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die verfügbaren Optionen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Berater in einem Sozialverband oder dem zuständigen Versorgungsamt zu besprechen, um die am besten geeignete Unterstützung zu wählen. Diese Tabelle zeigt einen Vergleich:

Merkzeichen Wertmarke Kfz-Steuer G
(Gehbehinderung) 80 Euro Eigenbeteiligung ODER 50% Ermäßigung aG
(außergewöhnliche Gehbehinderung) 80 Euro Eigenbeteiligung UND befreit H
(Hilflosigkeit) befreit UND befreit GI

(Gehörlosigkeit) 80 Euro Eigenbeteiligung ODER 50% Ermäßigung BI

(Blindheit) befreit UND befreit Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen im Fernverkehr

Für Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 70 bietet die Deutsche Bahn spezielle Tarife an, die das Reisen im Fernverkehr erheblich günstiger machen.

Die Verfügbarkeit der BahnCard 25 und BahnCard 50 zu ermäßigten Preisen ermöglicht es schwerbehinderten Personen, die weitreichenden Netzwerke der Deutschen Bahn zu nutzen, während sie gleichzeitig erheblich sparen können.

Ermäßigte BahnCards für schwerbehinderte Menschen
  • BahnCard 25: Mit dieser Karte erhalten schwerbehinderte Reisende 25 Prozent Rabatt auf alle Standard- und Sparpreise der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Diese Option ist ideal für Personen, die gelegentlich reisen, aber dennoch von dauerhaften Rabatten profitieren möchten.
  • BahnCard 50: Diese Karte bietet einen Rabatt von 50 Prozent auf den Normalpreis von Bahnfahrkarten. Sie ist besonders vorteilhaft für Menschen, die häufig mit der Bahn reisen und die besten möglichen Ersparnisse erzielen möchten.

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Schwerbehinderung: Alle Merkzeichen und Sondermerkzeichen im Schwerbehindertenausweis

7. Mai 2024 - 17:29
Lesedauer 3 Minuten

Kennen Sie alle Merkzeichen und deren Bedeutung im Schwerbehindertenausweis? Der Ausweis ist nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern auch eine Berechtigungsnachweis, der Menschen mit Behinderungen hilft, ihre alltäglichen Bedürfnisse und Ansprüche geltend zu machen.

In diesem Artikel werden nicht nur die gängigen Standard-Merkzeichen, sondern auch die Sondermerkzeichen sowie deren Bedeutung und mögliche Vorteile erläutern, die für einen Ausgleich der Behinderung im Alltag von schwerbehinderten Menschen sorgen soll.

Merkzeichen mit Abkürzungen

Eine wichtiger Bestandteil des Schwerbehindertenausweises sind die Merkzeichen, die in Buchstabenkürzeln aufgeführt werden und eine wichtige Rolle bei der Identifizierung der individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse einer Person spielen.

Alle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis in der Übersicht

Die Standard Merkzeichen, wie G, AG, H, BL, GL, TBL und RF, sind die grundlegenden Kennzeichnungen für die Art und Schwere der Behinderung einer Person. Jedes Merkzeichen hat seine eigene spezifische Bedeutung und wird entsprechend den individuellen Einschränkungen und Bedürfnissen eines schwerbehinderten Menschen zuerkannt.

Die Standard Merkzeichen, wie G, AG, H, BL, GL, TBL und RF, bieten nicht nur eine Klassifizierung der Behinderung, sondern sind auch eng mit verschiedenen Vorteilen und Unterstützungsleistungen verbunden, die den Betroffenen eine verbesserte Lebensqualität ermöglichen.

Merkzeichen G (Erhebliche Gehbehinderung)

Schwerbehinderte mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf verschiedene Vorteile wie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr mit möglicher Eigenbeteiligung oder eine Ermäßigung der Kfz-Steuer.

Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)

Neben den Vorteilen des Merkzeichens G erhalten Betroffene mit Merkzeichen AG zusätzliche Vergünstigungen wie Parkausweise für Behindertenparkplätze und einen Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4500€.

Merkzeichen H (Hilflosigkeit)

Menschen mit Merkzeichen H erhalten bedeutende Nachteilsausgleiche wie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr ohne Eigenbeteiligung, Befreiung der Kfz-Steuer und einen Steuerfreibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung von 7400€.

Merkzeichen BL (Blindheit)

Neben den bereits genannten Vorteilen ermöglicht das Merkzeichen BL zusätzliche Leistungen wie Blindengeld, Blindensendungen und Großdruck von Dokumenten, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für blinde Menschen erleichtern und ihre Selbstständigkeit fördern.

Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit)

Betroffene mit diesem Merkzeichen haben nicht nur Anspruch auf Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigungen, sondern können auch bei Behörden die Gebärdensprache verwenden.

Lesen Sie auch:
Schwerbehinderung: Zuschuss für Stromkosten beantragen

Merkzeichen TBL (Taubblindheit)

Neben der Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten Menschen mit Merkzeichen TBL in einigen Fällen auch Nachlässe von Telefonanbietern.

Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag und Telefonermäßigung)

Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen profitieren von reduzierten Rundfunkbeiträgen und Telefonermäßigungen, die ihnen den Zugang zu Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern.

Sondermerkzeichen: Zusätzliche Rechte und Unterstützung

Die Sondermerkzeichen bieten zusätzliche Rechte und Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wobei auch hier die Vorteile und Unterstützungsleistungen im Vordergrund stehen.

Merkzeichen B (Begleitperson)

Durch die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenlos im öffentlichen Nah- und Fernverkehr mitzunehmen, wird die Mobilität von Menschen mit schwerer eingeschränkter Mobilität erheblich verbessert.

Merkzeichen 1.Kl. (Fahrten im Regional- und Nahverkehr)

Schwerbeschädigten oder Verfolgten wird durch die kostenfreie Nutzung der 1. Klasse im öffentlichen Nahverkehr ein höheres Maß an Komfort und Barrierefreiheit geboten.

Merkzeichen Kriegsbeschädigt

Menschen mit Kriegsverletzungen erhalten besondere Unterstützung und Anerkennung für ihre erlittenen Leiden und Opfer.

Merkzeichen VB (Versorgungsberechtigt)

Schwerbehinderte mit Versorgungsansprüchen aus anderen Gesetzen erhalten zusätzliche Leistungen, die ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit stärken.

Merkzeichen EB (Entschädigungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz)

Betroffene, die als Verfolgte des Nationalsozialismus gelten, erhalten eine angemessene Entschädigung für erlittenes Unrecht und Leiden.
Merkzeichen nach Landesrecht: Regionale Besonderheiten

Merkzeichen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten

Einige Bundesländer ergänzen die bundesweit geltenden Merkzeichen durch weitere, spezifische Einträge, die den besonderen Bedürfnissen der dort lebenden Menschen Rechnung tragen.

Merkzeichen T (Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst in Berlin)

Durch die Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst wird Menschen mit hohem Mobilitätsgrad in Berlin eine verbesserte Teilhabe und Selbstständigkeit ermöglicht.

Merkzeichen HS (Hochgradig Sehbehindert in Mecklenburg-Vorpommern)

Menschen mit hochgradiger Sehbeeinträchtigung erhalten besondere Unterstützung und Förderung ihrer Selbstständigkeit.

Merkzeichen bei Kindern und Jugendlichen: Besondere Berücksichtigung und Förderung

Die Berücksichtigung der Merkzeichen bei Kindern und Jugendlichen erfolgt unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und Entwicklung. Dabei wird nicht nur der Grad der Behinderung festgestellt, sondern auch die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Betreuung und Unterstützung berücksichtigt, um eine umfassende Förderung und Teilhabe sicherzustellen.

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Schulden: Immer noch Wucher bei Inkasso-Gebühren trotz Reform

7. Mai 2024 - 14:43
Lesedauer 2 Minuten

In Deutschland haben sich diverse Verbraucherschutzorganisationen und Schuldnerberatungsstellen in einem gemeinsamen Papier zum Thema Inkassorecht geäußert.

Ihre Kritik richtet sich gegen das aktuelle “Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht”, das trotz mehrfacher Überarbeitungen weiterhin zu Ungunsten der Schuldner ausgelegt wird.

Ihre Hauptkritik: Die Inkasso Firmen kassieren noch immer zu hohe Gebühren, die nicht im Verhältnis ihres Aufwandes stehen.

Inkasso-Briefe: Wenn die Drohungen rechtswidrig sind

Unausgewogenheit trotz gesetzlicher Änderungen

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sowie die Verbraucherzentralen verschiedener Bundesländer, haben ihre Bedenken geäußert.

Sie sehen ein “strukturelles Ungleichgewicht zwischen Inkassounternehmen und Verbrauchern”, das durch das Gesetz nicht effektiv geändert wurde. Die Macht der Inkassobranche und das unzureichende Umsetzen der gesetzlichen Regelungen durch die Unternehmen sind Hauptkritikpunkte.

Inkassokosten stehen nicht im Verhältnis zum Aufwand

Die Stellungnahme kritisiert weiterhin, dass die Inkassokosten in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Inkassounternehmen stehen.

Überhöhte Mahnpauschalen, Adressermittlungskosten und weitere Gebühren werden oft in Rechnung gestellt, obwohl diese nur einen Bruchteil des geforderten Betrages rechtfertigen würden.

Forderung nach einem eigenständigen Kostenrahmen

Die beteiligten Akteure argumentieren, dass Inkassodienstleistungen weit überwiegend kaufmännische Dienstleistungen sind und nicht als Rechtsdienstleistungen angesehen werden sollten.

Daher sei ein vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) losgelöster Kostenrahmen notwendig, um eine fairere Abrechnungsweise zu gewährleisten, so die Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen.

Es besteht laut den Verbänden erheblicher Nachbesserungsbedarf in den gesetzlichen Regelungen, insbesondere bei den Vergütungsfragen und den Darlegungs- und Informationspflichten.

Der derzeitige gesetzliche Rahmen lässt zu viele Interpretationsspielräume zu, die von den Inkassounternehmen zum Nachteil der Verbraucher ausgenutzt werden könnten. Die Verbände fordern daher ein Koppelungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen. Hier sollten klarere und strengere Regelungen seitens des Gesetzgebers folgen.

Inkasso-Gebühren im vorgerichtlichen Inkasso

Aber wie ist die aktuelle Gebührenstruktur bei den Inkasso-Firmen? Im Rahmen des vorgerichtlichen Inkassos orientieren sich die Gebührensätze an der Nummer 2300 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Der übliche Gebührensatz für Inkassotätigkeiten liegt hier bei 0,9. Sollte der Schuldner jedoch unmittelbar nach Erhalt der Mahnung zahlen, darf laut Gesetz lediglich ein Satz von 0,5 angewandt werden.

Dieser niedrigere Satz ähnelt einem Skonto-Abzug und soll bei einigen Inkasso Firmen zur schnelleren Zahlung motivieren. In der Mahnung wird daher oft der 0,9er Satz ausgewiesen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass bei sofortiger Begleichung der Schuld nur der 0,5er Satz fällig wird.

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Erhöhte Gebühren bei schwierigen und strittigen Fällen

In komplexeren Fällen, wo die Einziehung der Forderung schwieriger ist, kann der Gebührensatz auf bis zu 1,3 ansteigen.

Zusätzliche Pauschalen und Gebühren bei strittigen Forderungen

Zusätzlich zu den Gebührensätzen wird eine Pauschale für Postkommunikation erhoben, die gesetzlich auf maximal 20 Euro begrenzt ist. Wenn Forderungen strittig sind, kann der Gebührensatz auf 1,3 bis maximal 2,5 ansteigen, abhängig von der Komplexität und dem Arbeitsaufwand, der mit der Bearbeitung des Falls verbunden ist.

Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren

Sollte das vorgerichtliche Inkasso erfolglos bleiben und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen, fallen weitere Inkassogebühren nach Nummer 3305 an.

Auch hier wird eine weitere Postpauschale von 20 Euro fällig. Übernimmt der Schuldner die gerichtlichen Kosten und legt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird nach weiteren vier Wochen ohne Zahlung ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Hierbei wird ein Gebührensatz von 0,5 nach Nummer 3308 fällig.

Wichtig: Betroffene, die merken, dass die Inkasso Firmen zu hohe Gebühren verlangen, sollten sich umgehend an eine Verbraucherschutz- oder Schuldnerberatungsstelle wenden.

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8 häufige Jobcenter-Fehler in Bürgergeld-Bescheiden

7. Mai 2024 - 12:11
Lesedauer 2 Minuten

Eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei schätzt, dass rund 50 Prozent der Erst- und Folgebescheide der Jobcenter fehlerhaft sind.

Oft zum Nachteil der Leistungsberechtigten. Das sind die acht häufigsten Fehler, auf die Bürgergeldbezieher achten sollten.

Keine Berücksichtigung der KfZ-Haftpflicht

Personen, die nur über ein “sonstiges Einkommen” verfügen, dürfen die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht angerechnet werden.

In vielen Fällen werden diese Kosten jedoch von den Sachbearbeitern nicht berücksichtigt und es kommt zu einer Berechnung zu Ungunsten des Leistungsempfängers.

Einkommen wird falsch angerechnet

Entscheidend für die Berechnung des Bürgergeldes ist das Einkommen. Die Jobcenter “vergessen” bei der Berechnung der Bescheide aber häufig die Versicherungspauschale.

Auch Freibeträge werden falsch berechnet. Häufig wird das Einkommen auch auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet.

“Fast ein Viertel der Bürgergeldbescheide sind in diesem Punkt fehlerhaft und lohnen eine erneute Überprüfung. Im Durchschnitt fehlen den betroffenen Bedarfsgemeinschaften hier 100 Euro”, berichtet die Kanzlei rightmart aus Bremen.

Fehlerhafte Anrechung von Darlehenszinsen

Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, weil bestimmte Anschaffungen nicht durch den Regelsatz des Bürgergeldes abgedeckt sind.

Gewährt das Jobcenter ein Darlehen, wird der zurückzuzahlende Betrag monatlich vom Regelsatz abgezogen.

Wichtig: Der Abzahlungsbetrag darf 10 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. Dennoch ziehen einige Jobcenter immer wieder mehr als die 10 Prozent ab. Das ist aber rechtswidrig und ein Fehler.

Jobcenter übernehmen Kosten der Unterkunft nicht vollständig

“Wenn es um die Ihnen zustehende Miete geht, sind über ein Drittel der SGB II Bescheide falsch. Das Jobcenter setzt die Mietobergrenzen oft ohne ausreichende Begründung fest.”

Werden die Bescheide geprüft, stellt sich heraus, dass die Mietobergrenzen oft falsch berechnet sind.

“Kürzungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, deswegen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Der monatliche Unterschied bei den Leistungen liegt im Schnitt bei 160 EUR.”

Mehrbedarf wird nicht anerkannt oder vergessen

Anspruch auf Mehrbedarf haben Schwangere oder Kranke, die eine besondere Ernährung benötigen und deshalb Anspruch auf kostenaufwändige Kost haben.

Obwohl in vielen Konstellationen ein Anspruch vor Gericht erstritten wurde, lehnen die Jobcenter einen Mehrbedarf nicht selten ab. Oder er wird bei der Berechnung des Anspruchs schlicht vergessen. Auch bei dezentraler Warmwasserversorgung wird häufig falsch gerechnet.

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Falsche Rechtsgrundlage bei den Rückforderungsbescheiden

Sowohl in Bürgergeldbescheiden als auch in Rückforderungsbescheiden ist immer die Rechtsgrundlage anzugeben.

Es kommt immer wieder vor, dass dies entweder aus Unkenntnis oder aufgrund schlampig erstellter Bescheide “vergessen” wird.

Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. Rechtsanwälte empfehlen generell, gegen Rückforderungsbescheide Widerspruch einzulegen.

Während der Widerspruchsfrist muss kein Geld zurückgezahlt werden. Häufig sind die Rückforderungen unbegründet.

Fehlerhafter Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Wer einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten hat, sollte diesen genau prüfen. Allerdings seien die Kürzungen der Regelleistungen “in der Mehrzahl der Fälle falsch berechnet und in der Höhe unzulässig”.

Mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs dürfen Betroffenen nie fehlen – oft ist nicht einmal das zulässig. “Betroffene können hier im Schnitt 90 Euro mehr Leistungen im Monat bekommen.”

Formal falscher Bescheid

Bürgergeldbescheide müssen verfahrensrechtliche und formale Regeln einhalten, um gültig zu sein.

So muss zum Beispiel der Bewilligungszeitraum richtig festgelegt und bei vorläufigen Bescheiden immer eine Begründung gegeben werden. In der Regel seien diese Fehler oft 100 Euro zu wenig, so die Bremer Kanzlei.

Widerspruch einlegen!

Es gibt zahlreiche weitere Fallstricke, weshalb es immer ratsam ist, den aktuellen Bescheid (auch Folgebescheide) auf Fehler zu überprüfen. Hilfe bieten unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Rechtsanwälte.

Es hat sich gezeigt, dass fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich ist.

Gerade seit der Einführung des Bürgergeld-Gesetze kommt es zu zahlreichen Fehlern seitens der Jobcenter.

Hier besteht zum Beispiel die Möglichkeit, den Bürgergeld-Bescheid kostenfrei überprüfen zu lassen.

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Bürgergeld: Haftpflichtversicherung als Wohnkostenbedarf – Urteil

7. Mai 2024 - 11:32
Lesedauer 2 Minuten

Mitunter verlangen Vermieter den Abschluss von Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen von ihren Mietern. Doch können die Kosten dafür auf beim Bürgergeld angerechnet werden?

Vermieter verlangt Versicherung von Mieter

Im konkreten Fall ging es um einen Leistungsberechtigten, der auf Verlangen seines Vermieters eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, die grundsätzlich auch Schäden abdeckte, die im Zuge der Mietnutzung entstehen könnten.

Diese kostete 49,20 Euro zu monatlich 4,10 Euro. Das damals zuständige kommunale Jobcenter berücksichtigte diese Kosten als Teil des Unterkunftbedarfs.

Jobcenter sieht Haftpflichtversicherung nicht als Unterkunftsbedarf nach SGB II an

Auch der Mietvertrag für die neue Wohnung, in welche der Betroffene umzog, enthielt eine solche Klausel. Die Mietkosten für diese neue Wohnung wurden vom dann zuständigen Jobcenter vorab als angemessen akzeptiert.

Bei einem neuerlichen Antrag auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes durch den Betroffenen bewilligte das Jobcenter alle Bedarfe mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung, da es hierfür im SGB II keine Grundlage gäbe.

Außerdem sei eine private Haftpflichtversicherung nicht Teil der beantragten Kosten für Unterkunft und Heizung, da sie über die reine Nutzung der Wohnung hinausgehe.

Eine Kostenübernahme würde mithin jene Leistungsberechtigten benachteilen, die keine entsprechende Regelung in ihrem Mietvertrag haben.

Außerdem sei die Rechtmäßigkeit einer solchen Klausel, die dem Mieter den Abschluß einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung auferlegt, juristisch zweifelhaft (AZ. 26 O 179/92).

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Mietvertraglich geforderte Versicherungskosten sind als Bedarf beim Bürgergeld zu berücksichtigen

Die Gerichte teilen die Ansicht des Jobcenters nicht. Dem Mietvertrag sei eindeutig zu entnehmen, dass vom Vermieter eine Haftpflichtversicherung des Mieters eingefordert wird.

Die Privathaftpflichtversicherung, die offenbar nicht ausschließlich für Mietsachen hätte abgeschlossen werden können, sei mithin Teil der Kosten der Unterkunft und muss daher als Bedarf auf die Leistungen angerechnet werde, da es sich um unvermeidbare Nebenkosten aus dem Mietvertrag handle.

Das Jobcenter hat daraufhin Berufung eingelegt und auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes verwiesen, nach dem private Haftpflichtversicherungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht zu berücksichtigen seien und nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGb II lediglich vom Einkommen abgesetzt werden könnten.

Außerdem sei nicht klar, durch wen die entsprechende Regelung in den Mietvertrag aufgenommen worden sei und ob der Vertrag nicht auch ohne diese Regelung hätte geschlossen werden können, zumal ein späterer Mietvertrag für eine andere Wohnung im selben Haus diese Klausel nicht enthält.

Das Jobcenter hätte Betroffenen beraten müssen

Dem Urteil des Sozialgerichts Kassel (S 7 AS 633/15) folgte auch das Hessische Landessozialgericht (L 6 AS 581/18). Die Kosten für die Haftpflichtversicherung sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Bedarf für die Kosten für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen.

Selbst wenn eine solche mietvertragliche Regelung möglicherweise ungültig sei, hätte das Jobcenter den Betroffenen entsprechend beraten müssen, um entsprechende Zahlungen durch den Betroffenen zu verhindern.

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Rückforderungen bei Bürgergeld-Aufstockern wird schwerer

7. Mai 2024 - 6:39
Lesedauer 2 Minuten

Ist es berechtigt, einen Verwaltungsakt aufzuheben, wenn Leistungsberechtigte durch diesen zu ihren Ungunsten geringere Rückzahlungen beim Bürgergeld erhalten? Das Bundessozialgericht revidierte hier ein Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt und wies dieses an, den Tatbestand im Berufungsverfahren zu prüfen. (B 4 AS 6/22 R)

Zum Tatbestand

Leistungsberechtigte und Jobcenter streiten im vorliegenden Fall um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) vom 1.4. bis 30.9.2016. Die Kläger fordern weitere Leistungen von 251,70 Euro für April / Mai 2016 und lehnen die Höhe der abschließenden Festsetzung der Leistungen für Juni bis September 2016 ab.

Das Gericht führt aus: “Die Kläger zu 1 und 2 sind die Eltern der am 11.8.2010 geborenen Klägerin zu 3. Für die gemeinsam bewohnte Wohnung hatten sie Mietaufwendungen und Nebenkosten zu tragen. Die Klägerin zu 2 bezog monatlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit in unterschiedlicher Höhe.

So erhielt sie neben den laufenden Bezügen im Monat November 2015 eine Jahressonderzahlung, im Monat Februar 2016 eine zusätzliche Einzelzahlung iHv “netto” 105,36 Euro (Leistungsprämie “LOB”) und im Monat Juli 2016 eine Nachzahlung iHv “netto” 109,42 Euro. Für die Klägerin zu 3 wurde Kindergeld iHv monatlich 190 Euro gezahlt.”

Was bewilligte das Jobcenter?

Das Jobcenter bewilligte den Klägern von April bis September 2016 vorläufig Leistungen in unterschiedlicher Höhe wegen des schwankenden Einkommens der Leistungsberechtigten und setzte diese nach Vorlage aller Einkommensnachweise abschließend fest.

Warum klagten die Betroffenen?

Die Leistungsberechtigten hielten die Einkommensanrechnung für teilweise fehlerhaft. Das Jobcenter ging darauf zum Teil ein und rechnete Leistungen von April bis Ende September 2016 abweichend aus. Das Einkommen der Klägerin wurde als monatliches Durchschnittseinkommen einbezogen.

Die Kläger vertraten jedoch den Standpunkt, die höheren Leistungen im April und Mai 2016 dürften nicht mit den geringeren Leistungen für Juni bis September des Jahres verrechnet werden.

Unter dieser Voraussetzung ergebe sich ein Nachzahlungsanspruch des Jobcenters von rund 398,14 Euro. Mit den bereits ausgezahlten 146,47 Euro wäre dies ein auszuzahlender Betrag von 251,71 Euro.

Wie urteilten Sozialgericht und Landessozialgericht?

Das Sozialgericht wies die Klage ab mit der Begründung, die Kläger hätten den Festsetzungsbescheid vom 9.5.2017 als ganzes angefochten. Sie hätten also damit rechnen müssen, dass ein berechnetes Durchschnittseinkommen in den anderen Monaten geringer ausfallen würde als im April.

Der Änderungsbescheid sei insgesamt zu Ihren Günsten gewesen.

Berufung zurückgewiesen

Das Landessozialgericht wies eine Berufung der Kläger zurück. Auch wenn in einigen Monaten der Leistungsanspruch geringer sei, verbessere der streitbefangene Bescheid insgesamt die Rechtsposition der Kläger.

Die abschließende Leistungsfestsetzung für die einzelnen Monate würde in diesem Fall zu einem reinen Berechnungselement. Dies sei richtig, weil es sich um eine rückwirkende Betrachtung handele.

Revision ist erfolgreich<7h2>
Die Kläger legten beim Bundessozialgericht Revision ein mit der Begründung, das Landessozialgericht hätte zu Unrecht den Paragrafen 48 SGB X nicht angewendet. Dieser regelt die “Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse”. Ein solches Aufheben wäre, laut den Klägern, nötig gewesen, da sich zu ihren Ungunsten geringere Beträge ergeben hätten.

Das Bundessozialgericht entschied: “Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. September 2021 aufgehoben und werden die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.”

Aufhebung des Verwaltungsaktes muss geprüft werden

Das Bundessozialgericht könne die Leistungsansprüche von Juni bis September 2016 nicht abschließend beurteilten, denn dazu müsste festgestellt werden, ob ein Tatbestand für § 45 SGB X vorliege. Dies müsse das Landessozialgericht im wieder eröffneten Berufungsverfahren nachholen. (Hinweis: Tacheles e.V.)

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Rente: Dilemma mit dem Arbeitslosengeld vor der Rente ohne Abschläge

6. Mai 2024 - 17:51
Lesedauer 3 Minuten

Der Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes gefährdet die Rente nach 45 Versicherungsjahren. Das kann so sein, aber nur in einer ganz bestimmten Situation, wie Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland SoVD erklärt.

Viele Menschen haben Fragen zum Verhältnis von Arbeitslosengeld und Rente. Vor allem diejenigen, die auf eine Rente nach 45 Versicherungsjahren hinarbeiten, wollen Klarheit darüber, wie sich der Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.

Denn die Rente nach 45 Versicherungsjahren ermöglicht es, zwei Jahre früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Arbeitslosengeld und Rente: Zwei Begriffe, die differenziert betrachtet werden müssen

Bevor wir uns dem eigentlichen Thema zuwenden, ist es wichtig, zwischen Arbeitslosengeld und Rente zu unterscheiden. Arbeitslosengeld, das bei der Agentur für Arbeit beantragt wird, gibt es nur für diejenigen, die vorher lange genug Beiträge gezahlt haben.

Es ist nicht zu verwechseln mit dem Bürgergeld, das beim Jobcenter beantragt wird und als Unterstützung dient, wenn das Arbeitslosengeld allein nicht ausreicht.

Mit Rente ist dagegen die Altersrente gemeint, insbesondere die Rente nach 45 Versicherungsjahren, die es ermöglicht, zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Arbeitslosengeld und die 45-jährige Wartezeit

Grundsätzlich wird der Bezug von Arbeitslosengeld während der 45 Jahre in die Berechnung der Rente mit einbezogen. Doch wie so oft im Sozialrecht gibt es Ausnahmen.

Insbesondere in den letzten 24 Monaten vor dem geplanten Rentenstart zählt der Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr zur 45-jährigen Wartezeit.

Der Zeitraum ist also entscheidend, da er darüber entscheidet, ob man abschlagsfrei in Rente gehen kann.

Die entscheidende Frage: Arbeitslosengeld und die Rente mit Anfang 60

Eine häufig gestellte Frage betrifft Menschen, die mit Anfang 60 Arbeitslosengeld beziehen und noch einige Jahre bis zum Renteneintritt haben: Zählt der Bezug von Arbeitslosengeld während dieser Zeit zur 45-jährigen Wartezeit?

Die Antwort lautet grundsätzlich ja, außer in den letzten 24 Monaten unmittelbar vor dem Rentenstart. Es sei jedoch zu beachten, dass selbst in Phasen ohne Beschäftigung der Bezug von Arbeitslosengeld zur Berechnung der 45-jährigen Wartezeit beiträgt.

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Dieser Trick kann helfen

Christian Schulz weist auf einen Trick hin: Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld einen Minijob ausübt und Rentenbeiträge zahlt, kann diese Zeit als Pflichtversicherungszeit anrechnen lassen, was wiederum die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit unterstützt. Auch in der Zeit des Minijobs werden Rentenbeiträge gezahlt und somit die Pflichtversicherungszeit erhöht.

Ausnahmen und Möglichkeiten

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die 45-jährige Wartezeit zu erfüllen, selbst wenn man während des Bezugs von Arbeitslosengeld keine reguläre Beschäftigung hat. Zum Beispiel kann die Aufnahme eines Minijobs während des Bezugs von Arbeitslosengeld dazu beitragen, dass auch in dieser Zeit Rentenbeiträge gezahlt werden und somit die Pflichtversicherungszeit erhöht wird.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau Müller, 58 Jahre alt, verliert unerwartet ihren Job und beantragt Arbeitslosengeld 1. Sie hat zuvor über viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und erfüllt somit die Voraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes.

Nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit beschließt Frau Müller, sich frühzeitig zur Ruhe zu setzen und die Rente nach 45 Versicherungsjahren in Anspruch zu nehmen, da sie bereits über die erforderliche Wartezeit verfügt.

In diesem Fall würde das Arbeitslosengeld 1, das Frau Müller in den letzten beiden Jahren vor ihrem Renteneintritt bezogen hat, nicht mehr zur Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit zählen. Denn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn von der Berechnung der Wartezeit ausgenommen.

Frau Müller müsste daher sicherstellen, dass sie die 45 Jahre Versicherungsdauer vor dem Eintritt in den Ruhestand vollständig erfüllt hat, um ohne Abschläge in die Rente zu gehen. Sie nimmt deshalb einen Minijob neben dem Arbeitslosengeld an, um die 45-Jahre-Wartezeit zur Rente dennoch zu erfüllen.

Fazit

Der Bezug des Arbeitslosengeld 1 ist grundsätzlich kein Hindernis für die Erfüllung der Wartezeit, es sei denn, es wird unmittelbar vor dem Rentenbeginn bezogen. Aber dann kann es helfen, einen Minijob zusätzlich zum Arbeitslosengeld anzunehmen.

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