Imperialismus, Antiimperialismus und Völkerrecht

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Imperialismus, Antiimperialismus und Völkerrecht
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Imperialismus, Antiimperialismus und Völkerrecht

von Professor Dr. Gregor Schirmer

Humanitarian-weapons-Menschenrechte-Voelkerrecht-Kriegsverbrechen-war-crimes-Voelkermord-Genozid-Kritisches.Netzwerk-human-rights-Imperialismus-geopolitics-GeostrategieDer Imperialismus von heute braucht für sein Handeln Rechtfertigungsgründe. Die imperiale Außen- und Militärpolitik der USA und der NATO muss den Leuten schmackhaft und verdaulich gemacht werden. Diese Politik kommt nicht ohne die Behauptung aus, alle Schandtaten würden auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts vollzogen. Selbst Bush Senior hat für seinen Krieg gegen Afghanistan und den Terrorismus Wert auf die Resolution 1368 des Sicherheitsrats vom 12. September 2011 gelegt, in der die Ziele und Grundsätze der UNO-Charta „bekräftigt“ wurden.

Auch der Beschluss des Bundestags vom 4. Dezember 2015 über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr beginnt mit einem langen Absatz über angeblich vorhandene völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen dieses Einsatzes.

Die Inanspruchnahme des Völkerrechts geht natürlich nur, wenn man es  skrupellos verfälscht. Die Einfallstore, die am häufigsten dafür benutzt werden, waren und sind

a) die sogenannte humanitäre Intervention, die ich Menschenrechtsimperialismus nenne und . .

b) die Berufung auf das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, wenn eine Legitimierung durch eine Resolution des Sicherheitsrats nicht zu haben ist oder nicht ausreicht. 

Der ohne Mandat des Sicherheitsrats vom Zaun gebrochen völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien war eine „humanitäre militärische Intervention“ für die Menschenrechte. Der Aggressionskrieg gegen Afghanistan war Selbstverteidigung gegen die Taliban und Bin Laden, Selbstverteidigung Deutschlands am Hindukusch. Der Überfall der USA und seiner „Willigen“ auf den Irak war Selbstverteidigung gegen Saddam Hussein und seine herbei gelogenen, nicht vorhandenen Massenvernichtungswaffen. Auch für die Teilnahme der Bundeswehr am Krieg in und gegen Syrien muss das Selbstverteidigungsrecht als Alibi herhalten. Das zentrale juristische Argument im Beschluss des Bundestags ist die Behauptung, die Bundeswehr sei in Ausübung kollektiver Selbstverteidigung auf Bitten Frankreichs unterwegs.

Die Rechtfertigungen sind Vorwände für ganz andere Ziele: Nämlich Sicherung von politischen, militärischen und wirtschaftlichen Einflusssphären, von Rohstoffquellen, Märkten, Monopolprofiten, Verdrängung von Konkurrenten und Liquidierung unbequem gewordener „Diktatoren“ usw. Und sie sind grobe Völkerrechtsbrüche und Rechtsverdrehungen. Die „humanitäre Intervention“ ist durch das völkerrechtliche Souveränitäts- und Nichteinmischungsprinzip schlicht und einfach verboten und wenn sie mit bewaffneter Gewalt geschieht, ist sie ein Aggressionsverbrechen, das vor den Internationalen Strafgerichtshof gehört.

Das Recht auf Selbstverteidigung ist nach Artikel 51 der UNO-Charta einzig und allein „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen“ gegeben. Es ist die völkerrechtlich zulässige Antwort auf eine Aggression eines Staates gegen einen anderen. Der Islamische Staat ist kein Staat, sondern eine nichtstaatliche verbrecherische Organisation und seine Terroranschläge sind schwere Verbrechen, aber keine bewaffneten Angriffe gegen andere Staaten.

Weder Afghanistan, noch Irak, geschweige denn Syrien haben einen Angriff auf die USA oder einen anderen Staat durchgeführt. Die Kriege waren und sind selber Aggressionen, gegen die das Selbstverteidigungsrecht gilt. Im Syrienkrieg hat Assad das Selbstverteidigungsrecht auf seiner Seite. Er hat auch das Recht, sich russische Militärhilfe zu holen. Aggressoren sind diejenigen, die ohne seine Zustimmung und gegen seinen Protest auf syrischem Territorium herum bomben und herum schießen. Übrigens geben auch die speziellen Resolutionen des Sicherheitsrats zum Terror des Islamischen Staats keine Auflassung zu militärischen Schlägen irgendeiner von den USA oder von Saudi-Arabien angeführten Koalition in Syrien. So ist die Rechtslage.

Ich höre oft den Einwand: Du mit Deinem Völkerrecht. Daran hält sich doch ohnehin keiner. Es geht um Interessen und nicht um Recht. Macht geht vor Völkerrecht. Da ist viel dran. Mein Doktorvater, der wohl bekannteste Staats- und Völkerrechtler der DDR, Peter Alfons Steiniger, hat auf solche Einwände immer geantwortet: Ja, aber mit dem Völkerrecht kämpft es sich besser, als ohne dieses Recht.

Das demokratische Völkerrecht ist vor 70 Jahren in der historisch einmaligen Situation des Sieges der Alliierten über den Faschismus in der Charta der Vereinten Nationen ausgeformt worden und ist nach wie vor verbindlich. Es kann durch Rechtsbruch und Verfälschung nicht außer Kraft gesetzt und aus der Welt geschafft werden. Dieses Recht beruht auf fünf Säulen:

Why do we kill people who kill people to show that killing people is wrong?Erstens: Achtung der Souveränität der Staaten und ihrer juristischen Gleichheit; Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Pflicht zur friedlichen Zusammenarbeit auf Grundlage der Gleichberechtigung.

Zweitens: Verbot der Androhung und Anwendung militärischer Gewalt, Aggression als Verbrechen, Achtung der territorialen und politischen Unversehrtheit der Staaten. Pflicht zur friedlichen Beilegung von Konflikten.

Drittens: Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker über ihren politischen Status und über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.


Viertens: Anerkennung, Achtung und Verwirklichung der Rechte und Freiheiten der Menschen.

Fünftens: Erfüllung von Verpflichtungen nach „Treu und Glauben“. „Pacta sunt servanda.“

Das ist nach meiner Meinung in mancher Hinsicht ein geradezu antiimperialistisches Recht. Linke und andere Friedensbewegte wären töricht, wenn sie dieses Recht nicht als Messlatte für das Agieren der Staaten und für ihre Politik und als eines ihrer Kampfinstrumente nutzen würden, auch wenn Völkerrecht manchmal nicht eindeutig und unterschiedlich auslegbar ist.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet 1948 von der UNO-Generalversammlung, gibt es übrigens einen wunderbaren Artikel 28, der im Programm einer linken Partei stehen könnte. Zitat: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“

Also Recht auf eine Ordnung mit solchen voll  verwirklichten Rechten wie - und ich zitiere weiter aus der Menschenrechtsdeklaration - das „Recht auf Arbeit“ und „gerechte Entlohnung“, das „Recht auf angemessenen Lebensstandart, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und notwendiger sozialer Leistungen“, das „Recht auf Bildung“ bis zum „Hochschulunterricht“ und das „Recht, am kultureller Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben“. Donnerwetter! Das ist ja fast ein Menschenrecht auf eine sozialistische Gesellschaftsordnung!

Prof. Dr. Gregor Schirmer


Quelle: Vortrag anlässlich des Podiumsgesprächs »Antiimperialismus Heute« der Europäischen Linken am 9. Januar 2016 in Berlin. Herzlichen Dank an Herrn G.S. für die erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung des Redetextes im Kritischen Netzwerk.

Bild- und Grafikquellen:

1. "THERE ARE NO HUMANITARIAN WEAPONS." Grafik: Tjebbe van Tijen. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-ND 2.0).

2. "WHAT is ISIS? A WESTERN-created entity, radicalised, trained, funded and armed by the West and its Middle-Eastern allies". Grafik: Flickr-user See Li, London / UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

3. "WHY DO WE KILL PEOPLE WHO KILL PEOPLE TO SHOW THAT KILLING PEOPLE IS WRONG?" Foto: See Li / photojournalist from London/UK. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

4. KRIEG und GEWALT - NOT IN OUR NAME! Foto: Flickr-User runran / Edmonton, a Canadian media artist with a background in creative writing, journalism and visual arts. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).