Freihandel: Der große Etikettenschwindel

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Freihandel: Der große Etikettenschwindel
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Freihandel: Der große Etikettenschwindel

von Werner Rügemer / Ausgabe 5/2017 der ver.di Zeitung Publik

werner_ruegemer_kritisches_netzwerk_arbeitnehmerrechte_ttip_windfluechter_fertigmacher_vergessensproduktion_ratingagenturen_arbeiterfotografie_arbeitsunrecht_colonia_corrupta.jpgSeit vier Jahren schon laufen Geheimverhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan - genannt JEFTA. Ein weiteres Abkommen, in dem es vor allem um Investorenschutz und Konzern-Profite geht.

So viel Freihandel war noch nie: Gerade erst kam heraus, dass die Europäische Union (EU) schon seit vier Jahren heimlich mit Japan über ein Abkommen verhandelt, genannt JEFTA. Und während in den letzten Jahren das öffentliche Interesse auf die Abkommen der EU mit den USA, TTIP, und mit Kanada, CETA, gerichtet war, liefen und laufen noch ein Dutzend weitere derartige Abkommen, zum Beispiel mit Südkorea und Singapur. Mit afrikanischen Staaten werden solche Abkommen unter der Bezeichnung "Ökonomische Partnerschaftsabkommen" (Economic partnership agreement, EPA) verhandelt. Und das Freihandelsabkommen über Dienstleistungen, TiSA, zwischen der EU und vier Dutzend Staaten ist ja auch noch im Spiel.

► Eine gigantische Verdummungsoperation

Die EU unter Führung der deutschen Bundeskanzlerin macht den Freihandel geradezu zum neuen Markenzeichen der Demokratie. Da kann man sich auch so schön gegen den US-Präsidenten Donald Trump abgrenzen, der so plump sein Land gegen die guten deutschen Exporte abschotten will. Aber das symbolträchtige Markenzeichen Freihandel ist ein Etikettenschwindel, eine gigantische Verdummungsoperation. Warum?

Im Mai 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur: Die Ratifizierung darf sich nicht auf die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament (EP) beschränken. Auch die nationalen Parlamente der 27 EU-Mitgliedsstaaten müssen über das Abkommen entscheiden. Denn: Die EU hat zwar laut EU-Vertrag das Mandat für die Außenhandelspolitik, aber das Abkommen EU-Singapur geht weit über Außen- und Freihandel hinaus. Da werden auch die Rechte von Investoren und die private Schiedsgerichtsbarkeit geregelt, und dies fällt in den Aufgabenbereich der nationalen Gesetzgeber.

Mit anderen Worten: Der Freihandelsvertrag EU-Singapur ist im Wesentlichen kein Freihandels-, sondern ein Investitionsvertrag. Und die Bedingungen für Investitionen - etwa Arbeits-, Steuer- und Umweltgesetze - werden in der EU immer noch von den nationalen Parlamenten beschlossen.

Das klassische Thema des Freihandels sind Zölle, also Steuern. Sie werden bei Exporten beziehungsweise Importen erhoben. Daneben geht es um Kontingente, also zum Beispiel darum, wie viele Autos und wie viele Tonnen Baumwolle pro Jahr zwischen Staat A und Staat B exportiert beziehungsweise importiert werden dürfen. Aber diese klassischen Fragen sind weitgehend geklärt. Seit 1948 wurde darüber im Rahmen des "General Agreement on Tariffs and Trade" (GATT) verhandelt. Die Bundesrepublik Deutschland war seit 1951 dabei. Während 1948 noch etwa die Hälfte aller Waren im internationalen Handel betroffen war, sind es heute weniger als fünf Prozent. Dieser kleine Rest würde den riesigen Aufwand, der gegenwärtig um Freihandelsabkommen gemacht wird, nicht erklären.

► Angeführt von Banken und Konzernen

Seit Mitte der 1990er Jahre geht es um etwas anderes: grenzüberschreitende Investitionen. Die westlichen Banken und Konzerne, angeführt von den US-amerikanischen, errichteten im großen Stil Niederlassungen im Ausland. Deshalb wurde 1995 als GATT-Nachfolger die Welthandels-Organisation gegründet,die WTO. Seitdem geht es um Schutzrechte für Investoren, weltweite Eigentums- und Patentrechte, Privatisierung staatlicher Unternehmen und Dienstleistungen.

Deshalb entstand mit der WTO ein neuer Typ von internationalen Handelsabkommen. Es fing an mit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko.

Unter NAFTA gründeten Konzerne in Kanada und vor allem in Mexiko Niederlassungen. US-Autokonzerne bauten in den USA eine halbe Million Arbeitsplätze ab und gründeten im grenznahen Gürtel in Mexiko Zulieferfirmen: Dort wird für vier Dollar die Stunde gearbeitet statt für 27 Dollar in Detroit. US-Agrarkonzerne kauften in Mexiko die Böden von hunderttausenden Bauernfamilien auf und errichteten riesige Agrarkomplexe für den Anbau von Mais, mit viel Technik und wenig Personal. Gleichzeitig wurden eine Million mexikanischer Bauern land- und arbeitslos.

► Und nur die Investoren sind klageberechtigt

Unter NAFTA haben auch deutsche und japanische Automobil-, Elektronik- und Pharmakonzerne in Mexiko Zulieferbetriebe errichtet und aus dem Land ein Niedriglohngebiet gemacht. Durch das viele Hin- und Herschaffen von Rohstoffen und Vorprodukten wächst zwar der Handel, aber davon haben die abhängig Beschäftigten und Verbraucher in Mexiko nichts. Und auch in den USA, Deutschland und Japan werden Arbeitsplätze abgebaut.

Zu NAFTA gehören private Schiedsgerichte. Nur Investoren sind klageberechtigt. US-Firmen wie Murphy Oil verklagten Kanada wegen zu strenger Umweltvorschriften - Kanada musste Schadenersatz zahlen. Die US-Abfallfirma Metalclad verklagte Mexiko, weil ihre Giftmülldeponie nicht genehmigt wurde - Mexiko musste Schadenersatz zahlen. Bis 2015 hat Kanada sechs Klagen, Mexiko fünf Klagen verloren. Die USA hingegen haben noch keine gegen sie gerichtete Klage verloren - US-Großkanzleien beherrschen die internationale private Schiedsgerichtsbarkeit.

Ähnliches gilt für TTIP, CETA, TISA, JEFTA und auch für die Partnerschafts-Abkommen mit Afrika. Die nationalen Gesetzgeber sollen überflüssig, Profite langfristig gesichert werden. Arbeitsrechte sind nicht sanktionsfähig und können vor den Schiedsgerichten nicht eingeklagt werden.

► Bundesregierung organisiert weltweites Lohndumping

Konzerne mit Hauptsitz in Deutschland gehören schon längst zu den Profiteuren. Sie nutzen den größten Niedriglohnsektor in der EU und sind Exportmeister. Diese nationalistische Politik soll weitergehen: erst europaweites, jetzt weltweites Lohndumping. Siemens, Bayer, Deutsche Post DHL und Deutsche Bahn zum Beispiel machen durch ihre Niederlassungen in den USA und rund um den Erdball mehr Umsatz und Profit als in Deutschland. Die Lufthansa - Miteigentümer ist wie bei Post und Bahn der deutsche Staat - baut ihre deutschen Technikzentren ab und lässt ihre Flugzeuge auf den Philippinen, in Puerto Rico und Bulgarien (Mindestlohn pro Stunde 1,24 Euro) reparieren. Ingenieure kriegt man dort für 600 statt für 4.000 Euro im Monat. Und Afrika soll das neue Mexiko werden. Das wird noch ein bisschen feministisch verschönt, indem man afrikanische Unternehmerinnen fördert.

Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigt: Diese Art "Freihandel" muss weitergehen. Die EU-Führung polemisiert gegen die Abschottung der USA durch Präsident Donald Trump. Aber keine Region wird so hart abgeschottet wie die EU-Festung.

Deshalb: Auch der massenhafte Widerstand, der sich in den letzten Jahren gegen TTIP und CETA entwickelt hat, muss weitergehen. Und im Übrigen: Noch mehr Hin und Her von Rohstoffen und Vorprodukten heizt das Klima an. Im Widerstand und für die Alternativen müssen die Arbeitsrechte eine noch viel größere Rolle spielen.

► Amazon, Google & Co. profitieren, Beschäftigte verlieren

Die Verhandlungen über TiSA, ein Abkommen zur weltweiten Liberalisierung von Dienstleistungen, oder TTIP, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, sind auch durch internationalen Druck ins Stocken gekommen. Vor diesem Hintergrund hat die Welthandelsorganisation (WTO) vor etwa einem Jahr die Debatte über eine weitere Liberalisierung des elektronischen Handels wieder intensiviert. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter die EU-Länder, die USA, Kanada und Japan, haben mittlerweile ihre Vorschläge zu neuen Regeln vorgelegt, mit denen sie in WTO-Übereinkommen bereits festgelegte Regeln aufweichen wollen.

Die Gewerkschaftsinternationale UNI, der auch ver.di angehört, geht davon aus, dass von diesen Änderungen große Anbieter wie Amazon, Google oder eBay profitieren werden. Zu den Verlierern zählt die UNI die Beschäftigten. Die Unternehmen könnten dann arbeitsrechtliche Vorschriften des Gastlandes umgehen, und es ist davon auszugehen, dass sie mehr Vertragsarbeiter/innen einsetzen. "Sie werden im Wesentlichen unsere Demokratien und unsere Menschenrechte, unsere Arbeitsplätze und unsere Datenschutzrechte negativ beeinflussen", ist das Fazit der UNI. Der Mangel an einer verantwortungsbewussten digitalen Regulierung führe zu einer nie dagewesenen Konzentration wirtschaftlicher, sozialer, technologischer und wichtiger politischer Macht.

Werner Rügemer

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CETA – Der gefährliche Bruder von TTIP - Attac-Palaver 29.02.2016 (Dauer 1:23:41 Std.)

Sabine und Michael Köhler legen die Bedrohung unserer Demokratie durch das Freihandelsabkommen EU-Kanada dar. In der öffentlichen Wahrnehmung geht es häufig nur um TTIP, es wird dabei leicht übersehen, dass CETA zur Zeit die größere Gefahr ist, da dieses Abkommen schon fertig verhandelt wurde. Bei dem Vortrag und der anschließenden Diskussion wird es um den aktuellen Verfahrensstand von CETA, den Investorenschutz und Sonderklagerechte für Konzerne, die Regulatorische Kooperation, den Negativlistenansatz und die Ratchet-Klausel gehen. Zudem wird die Gefahr der vorläufigen Anwendung von CETA an den Parlamenten vorbei aufgezeigt und auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen.

Referenten: Sabine Köhler, Gymnasiallehrerin i.R. und Michael Köhler, Sozialwissenschaftler, Attac München



► Quelle: Der von Werner Rügemer verfasste Artikel wurde in der Ausgabe 5/2017 der ver.di Zeitung "PUBLIK" erstveröffentlicht >> Online-Version vom 13.07.2017 >> weiter. Dank an Werner R. für die freundliche Genehmigung zur Übernahme ins Kritische Netzwerk. Die oben gezeigten Fotos/Grafiken sind NICHT Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt, für sie gelten ggf. andere CC-Lizenzen.

Mit der Mitgliederzeitung "PUBLIK" informiert ver.di regelmäßig über Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur. Selbstverständlich wird auch über die Aktivitäten von ver.di und allgemeine gewerkschaftspolitische Themen berichtet. "PUBLIK" erscheint bundesweit acht Mal und erreicht laut Leserumfrage pro Ausgabe ca. 3,5 Millionen Leser/innen. Die "PUBLIK" erscheint auch als Online-Ausgabe und steht als App zum Download für Smartphone und Tablet zur Verfügung.

► Bild- und Grafikquellen:

1.  Dr. phil. Werner Rügemer spricht zum Thema "TTIP und Arbeitnehmerrechte", Nördlingen, 01. Mail 2015. Foto: zuse24. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Generic (CC BY-SA 2.0).

2. Europäische Kommission (EU-Kommission). Grafikbearbeitung: Wilfried Kahrs (WiKa) - QPress.de

3. NAFTA-Logo: Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (englisch North American Free Trade Agreement) ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverband zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone im nordamerikanischen Kontinent. Die NAFTA wurde zum 1. Januar 1994 gegründet. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens wurden zahlreiche Zölle abgeschafft, viele weitere wurden zeitlich ausgesetzt. Das Abkommen ging aus dem Kanadisch-Amerikanischen Freihandelsabkommen von 1989 hervor, das im Gegensatz zur Europäischen Union keine supranationalen Regierungsfunktionen wahrnimmt und dessen Bestimmungen auch keine Vorrangposition gegenüber nationalem Recht einnehmen. Es handelt sich dabei um einen zwischenstaatlichen Vertrag.

Autor: AlexCovarrubias. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 2.5 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert.

4. F*CK CETA - F*CK EU KOMMISSION! Grafik: Wilfried Kahrs (WiKa). 

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Verbunden: 10.09.2016 - 11:31
Begriffsverständnis Freihandelsabkommen


Die Wichtigkeit der Begriffsklärung Freihandelsabkommen

Freihandel wird von den Verfechtern entsprechender Abkommen prinzipiell als Positives, Erstrebenswertes postuliert. Aber was genau meint eigentlich "Freihandel"? In jedem wichtigen seriösen Werk werden zuerst fragliche bzw. wichtige Begrifflichkeiten definiert, um frei von subjektivem Begriffsverständnis zu klären, was unter den verwendeten Termini verstanden wird bzw. was damit gemeint ist.

Im Kontext der sog. „Freihandelsabkommen“ wird unter Freihandel der Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse verstanden. Das ist sehr allgemein - und zwar ganz bewusst. Denn bei genauerem Hinterfragen, was das denn nun wiederum konkret bedeutet, wird erkennbar, dass "der Teufel im Detail" steckt:

mit tarifären Handelshemmnissen sind Zölle und Abgaben gemeint - so weit, so gut. Um das zu regeln oder weiter abzubauen bräuchte es allerdings kein Freihandelsabkommen. Dies ließe sich auch anders regeln. Ganz davon angesehen, dass Zölle über viele Jahrzehnte ohnehin auf ein sehr niedriges Maß reduziert wurden.

unter nicht-tarifären Handelshemmnissen werden alle Sachverhalte verstanden, die außer den tarifären den Handel "behindern". Und das hat es in sich - darunter fallen alle schwer erkämpften Schutzrechte wie z.B. Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutzbestimmungen! Aber auch jegliche andere Regulierungen, welche aus Sicht der Konzerne verhindern, dass sie schalten und walten können, wie sie wollen. Mit anderen Worten: solange Freihandel in dieser Weise vorangetrieben werden soll, muss eigentlich jeder, der noch hinreichend klar bei Verstand und keine Konzernlobbyhure ist, solchen Freihandel kategorisch ablehnen.

Darüber hinaus ist der deutsche Begriff "Freihandelsabkommen" noch in weiterer Hinsicht täuschend, weil verkürzend: TTIP steht für Transatlantic Trade & Investment Partnership. Das "Investment" - also der sog. Investitionsschutz, die Paralleljustiz mit privaten Schiedsgerichten, wo private Rechtsanwälte jenseits geltender Gesetze Urteile verkünden (all dies hat nichts mit Freihandel zu tun) geht im verzerrenden deutschen Begriff „Freihandelsabkommen“ gänzlich unter. Die offizielle Langversion "Transatlantisches Handels- und Investitionspartnerschaft" wird von Politik und Medien kaum verwendet - aus gutem Grunde.  

Das ist immer noch nicht alles: 

noch schlimmer als die privaten Schiedsgerichte ist das Sonderklagerecht, welches Konzernen erlaubt, gegen demokratisch beschlossene Gesetze wegen vermeintlicher entgangener Gewinne zu klagen, obwohl de facto gar kein Gesetzesvorstoß, aufgrund dessen im rechtsstaatlichen Rahmen geklagt werden könnte, vorliegt.

Es muss auch kein harter, kritisch überprüfbarer Verlust von Gewinnen vorliegen - es reicht einfach die leere Behauptung.

Der sog. „Kooperatorische Rat“, welcher jegliche Demokratie unterminiert, indem geplante Gesetzesänderungen, bevor sie das Parlament überhaupt zur Kenntnis bekommt, erst von Lobbyvertretern der Konzerne abgenickt werden müssen.

Aber selbst der sog. „Investitionsschutz“ ist ein täuschender Begriff, der mit „Schutz“ eine positive Konnotation enthält, welche de facto völlig ungerechtfertigt ist: die Bestimmungen sind nämlich so abgefasst, dass selbst dann geklagt werden kann, wenn noch nicht ein müder Cent geflossen ist. Wo also eine „Investition“, die „geschützt“ werden könnte, de facto gar nicht vorliegt.

Fazit:

die Begriffe „Freihandel“, „Investitionsschutz“ und "Freihandelsabkommen" sind in mehrfacher Hinsicht grob täuschend. Unter dem Deckmantel dieser manipulativen Begriffe soll Konzernen ein Sonderstatus jenseits eines demokratischen Rechtssystems eingeräumt werden, der sowohl Demokratie wie auch den Rechtsstaat unterminiert und diesen einen Freibrief verschafft, alle ihr Wirken vermeintlich behindernden sozialen und zivilisatorischen Errungenschaften entweder abzuschaffen oder den Staat aufgrund entgangener fiktiver Gewinne auszuplündern.

Der Begriff „Antidemokratisches, antirechtsstaatliches Steuerzahlerausplünderungsabkommen (AaStaa)“ würde es ungleich besser treffen.

Wer bekundet, „nicht gegen Freihandel zu sein“ oder die Behauptung „gegen Freihandel an sich sei doch nichts einzuwenden“, für zustimmungsfähig hält, hat sich schon aufs Glatteis führen lassen.

Logos

Dipl.-Ing. Maschinenbau, Jhrg. 64

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