Wohnen ist Menschenrecht für alle!

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Wohnen ist Menschenrecht für alle!

Von Bündnis „AufRecht bestehen“

+++Bundesweites Bündnis fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern+++

wohnen_menschenrecht_wohnraum_wohnraummangel_wohnsituation_sozialer_wohnungsbau_kritisches_netzwerk_menschenwuerde_wohngeld_mietkaution_wohnungsnot_zwangsumzuege.jpgHartz IV und andere Sozialleistungen sollen das Minimum an Geld gewährleisten, das ein Mensch in Deutschland zum menschenwürdigen Leben braucht. Das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum ist kein Almosen, sondern rechtlich garantiert: durch das Grundgesetz, aber auch durch internationale Verträge wie die UN-Konventionen. Grundsicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe teilen sich auf in den Regelbedarf (aktuell 416 € für Alleinstehende), Kosten der Unterkunft und eventuelle Mehrbedarfszuschläge.

► Wohnen ist Menschenrecht

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25)

Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Eine Wohnung, in der man sich zuhause fühlt und vor deren Verlust man keine Angst haben muss, ist Menschenrecht und anerkannte Grundvoraussetzung für das psychische Wohl, die Teilhabe an der Gesellschaft und auch die Voraussetzung dafür, einen Beruf auszuüben. Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigte bilden da keine Ausnahme, außer dass hier die Angst vor bzw. die Gefahr der Wohnungslosigkeit viel größer ist.

Die Jobcenter und Sozialämter übernehmen die Miete nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Wenn die Miete darüber liegt, zum Beispiel nach einer Mieterhöhung, werden die betroffenen Mieter*innen aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, in der Regel durch einen Umzug. In vielen Städten besteht allerdings ein großer Mangel an preiswertem Wohnraum, die Mietpreisbremse ist gescheitert. Der vielerorts angespannte Wohnungsmarkt führt dazu, dass man schon sehr großes Glück haben muss, innerhalb der von den Kommunen vorgegebenen Obergrenzen eine Wohnung neu anmieten zu können.

► Leben unterhalb des Existenzminimums

wohnen_wohnraum_menschenrecht_wohnraummangel_wohnungsmarkt_wohnsituation_kritisches_netzwerk_mietpreise_mietpreisbremse_menschenwuerde_wohnungsnot_zwangsumzuege.jpgDie Konsequenz zu niedrig bemessener Unterkunftskosten ist, dass ein großer Teil der Hilfeberechtigten ihre Bleibe aus den Leistungen zum Lebensunterhalt finanzieren muss, weil das Jobcenter oder das Sozialamt ihre Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernimmt.

Müssen Leistungsberechtigte umziehen, wird die fällige Mietkaution vom Jobcenter darlehensweise übernommen und mit den Regelsätzen der Folgemonate aufgerechnet. Das führt zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums.

Zum menschenwürdigen Wohnen gehört die Versorgung mit Strom. Weil die im Regelsatz enthaltenen Anteile zur Deckung der Kosten für Haushaltsenergie jedoch nicht bedarfsdeckend bemessen sind, kommt es auch hier immer wieder zu Deckungslücken. Das hat zur Folge, dass viele Betroffene ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen können und eine Energiesperre droht oder dass sie sich den Strom vom Munde absparen müssen.

Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, dass die Regelbedarfe zu niedrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 in Bezug auf langlebige Konsumgüter, Strom und Mobilität Nachbesserungen gefordert. Auch Sanktionen stehen in der Kritik, mit „Straf“-Kürzungen zwischen 10% und 100% das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum zu unterlaufen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob Sanktionen überhaupt zulässig sind, wird noch dieses Jahr erwartet.

Unterfinanzierte Wohnungen, aufgezwungene Umzüge und die normale Nutzung von Haushaltsenergie für Kochen, Duschen, Waschen usw. haben in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie Sanktionen: Sie führen zum Teil zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums.

► Menschenwürdiges Wohnen ermöglichen!

Das Bündnis AufRecht bestehen[1] fordert daher die neue Bundesregierung auf, die Sicherung der Unterkunftskosten von Menschen, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, endlich bedarfsdeckend und menschenwürdig auszugestalten.

Keine Finanzierung der Wohnung aus dem Hartz-IV-Regelsatz und Stopp von „Zwangsumzügen“!

Verbot der Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit dem Regelsatz!

Übernahme der tatsächlichen Haushaltsenergiekosten!
______________

[1] Das Bündnis „AufRecht bestehen“ wird getragen von der "Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg" (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), der Duisburger Initiative „AufRecht bestehen! Kein Sonderrecht im Jobcenter“, der "Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen" (BAG PLESA), dem Bundeserwerbslosenausschuss ver.di, dem "Erwerbslosen Forum Deutschland" (ELO-Forum), dem "Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V." (FALZ), dem Netzwerk und der "Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen" (KOS), dem "Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen Weser Ems e.V." (>> Link), Tacheles e.V. Wuppertal, der "Nationalen Armutskonferenz" (nak) sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

V.i.S.d.P.: Horst Schmitthenner, Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.,

Koordinierungsstelle, Alte Jakobstr. 149, 10969 - Berlin, Tel. 030/868 76 70-0

http://www.erwerbslos.de/

Flugblatt Variante A: Flyer_Auf_Recht_bestehen_11-01-2018a.pdf


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»Berliner Mietendeckel ist ein Täuschungsmanöver. Feigenblatt für eine unsoziale Wohnungspolitik« von Tino Jacobson/Markus Salzmann, 12. Nov. 2019 >> weiter.

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»Die Wiener Gemeindebauten: Leistbares Wohnen für alle oder Brennpunkt?« von Lisa Wölfl / Redaktion MOMENTUM INSTITUT, 14. Oktober 2019 >> weiter.

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»Mieterschutz und Bodenrevolution: Wien und Wohnen passte einst gut zusammen« von Franz Schandl / Streifzüge, 24. Dezember 2018 >> weiter.

»Der Weg zu mehr leistbarem Wohnraum führt über eine kluge Raumordnungspolitik« von Gerald Fröhlich / A&W blog, 07. November 2018 >> weiter.

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»Wohnverhältnisse in Deutschland: Mietbelastung, soziale Ungleichheit und Armut« von Sozialverband Deutschl. (SoVD), August 2018 >> weiter. (PDF)

»Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Die soziale Versorgungslücke nach Einkommen und Wohnungsgröße« von Hans-Böckler-Stiftung, April 2018 >> weiter. (PDF)

»In Deutschlands Großstädten fehlen fast 2 Mio. bezahlbare Wohnungen.« von Hans-Böckler-Stiftung, 15. April 2018 >> weiter.

»Wohnen ist Menschenrecht für alle!« von Bündnis „AufRecht bestehen“, 12. März 2018 >> weiter.

»Feuchte Wände, kalte Wohnung, kein Auto. Wie sich Einkommensarmut im Alltag auswirken kann« von Laurenz Nurk, 2. Dezember 2017 >> weiter.

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»Wohnungsnot und Mieten: Pfusch am Bau« von Charles Pauli, 31. Oktober 2016 >> weiter.


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1. Wohnen ist Menschenrecht für alle! Foto: StockSnap. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Foto.

2. Eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Eine Wohnung, in der man sich zuhause fühlt und vor deren Verlust man keine Angst haben muss, ist Menschenrecht und anerkannte Grundvoraussetzung für das psychische Wohl, die Teilhabe an der Gesellschaft und auch die Voraussetzung dafür, einen Beruf auszuüben. Foto: Erik Tanghe, Antwerp/Belgium. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. >> Foto.

3. END HARTZ IV SANKTIONEN: BVerfG weist Richterklage zu den ALG-II-Sanktionen zurück. Weiterhin werden tausende Menschen in Existenznot geraten. Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation. Grafik: Wilfried Kahrs (WiKa) / QPress .