RA Dirk Sattelmaier zur Änderung des § 130 StGB
"Der geänderte § 130 des Strafgesetzbuchs ist verfassungswidrig"
► Von Felicitas Rabe
Im Interview mit RT DE bewertete der Kölner Strafrechtler RA Dirk Sattelmaier die Einführung des neuen Straftatbestands in § 130 Absatz 5 des deutschen Strafgesetzbuchs. Die Änderung des Strafgesetzes über Volksverhetzung berge bedeutende Gefahren für die Meinungsfreiheit.
Aber wenn man sich das geänderte Gesetz genau anschaue, beinhaltete es auch – und das wolle der Jurist direkt vorneweg mitteilen – vom Gesetzgeber eingebaute Hürden, die einer missbräuchlichen Auslegung und damit der Behinderung der Meinungsfreiheit im Wege stünden.
► Die Gefahr bei einem Gesetzesbeschluss per Omnibusverfahren
Zunächst ging der Jurist auf die Gefahren ein, die ein Verfahren mit sich bringt, bei dem direkt mehrere Gesetze auf einmal verabschiedet werden – wie es auch im Fall der Änderung des § 130 StGB geschehen ist. [>> Drucksache 20/4085, 19.10.2022; H.S.]
Das Gesetz sei quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion bei einem sogenannten Omnibusverfahren vom Bundestag beschlossen worden. Das Omnibusverfahren bedeutet, dass in einer Sitzung gleich über mehrere Gesetze abgestimmt wird. Am 20. Oktober wurde vom Bundestag in der Hauptsache über Änderungen zum Bundeszentralregistergesetz votiert. Doch ohne dass dies inhaltlich dazu gepasst hätte, wurde dann im Omnibusverfahren weitgehend unbemerkt auch über ein diesbezüglich sachfremdes Gesetz entschieden und die Einführung eines neuen Straftatbestands im Absatz 5 des § 130 StGB beschlossen.