Rente erst mit 70 wegen Fachkräftemangel?
Aber Kindergeld für Bulgaren bereits vom ersten Tag an
► von Egon W. Kreutzer, Elsendorf (N.-Bay.)
Das Rententhema, ein Volksbewirtschaftungsthema par exellence, findet auch in diesem Jahr im wegen Überfüllung eigentlich geschlossenen Sommerloch noch seinen Platz.
Ich will nicht vulgär werden, obwohl mir danach ist, aber jeder Lebensversicherer, der einseitig die Vertragsbedingungen ändern würde, zum Beispiel dergestalt, dass er die Versicherungssumme von 25.000 Euro eben nicht nach 20 Beitragsjahren auszahlen wird, sondern erst, wenn dreißig Jahre lang der vereinbarte Beitrag gezahlt wurde, und dann auch nicht die vereinbarten 25.000 Euro, sondern nur 22.500, müsste sich vermutlich auch heute noch, obwohl das auch nicht mehr sicher ist, von einem Gericht die Leviten lesen lassen und dann entweder Insolvenz anmelden oder sich eben vertragsgetreu verhalten.
Während Beamte – ohne eigene Beitragsleistung – auf staatliche Alimentation zählen können, und Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, vereidigte Wirtschafts- und Buchprüfer, selbstständige Ingenieure, Psychotherapeuten und weitere Berufsgruppen in Bezug auf die Altersversorgung in ca. 90 berufsständischen Versorgungswerken ihr eigenes Ding machen, unterliegen die der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Unterworfenen der Willkür wechselnder Regierungskoalitionen. Die bestimmen dann nach Gutsherrenart die Höhe der Pflichtbeiträge ebenso wie sie den Zeitpunkt des Beginns der Auszahlung des Altersruhegeldes und dessen Höhe ganz und gar nach Kassenlage und parteipolitischen Präferenzen festlegen.