Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen
Verurteilte Vergewaltiger müssen nicht ins Gefängnis!
Damit signalisieren sie Frauen, dass sich eine Anzeige kaum lohnt.
► Von Barbara Marti, Bern | für die Online-Zeitung INFOsperber
Das Bezirksgericht Zürich hat kürzlich einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in erster Instanz für schuldig befunden, ein finnisches Au-pair vergewaltigt zu haben. Es verurteilte den Täter zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich muss er dem Opfer 15’000 Franken (~ 15.340 €) Genugtuung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von 44 Monaten gefordert. [Urteil DG220155 vom 15. 5. 2023, H.S.]
► Milde für den Täter
Die Maximalstrafe für Vergewaltigung ist zehn Jahre Haft. Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermäßige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert.
Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis.
Er wird auch nicht des Landes verwiesen, weil er für zwei von drei Richter als persönlicher «Härtefall» gilt. Der nordmazedonische Staatsangehörige sei in der Schweiz zur Welt gekommen und gut integriert. Der dritte Richter war anderer Meinung. Das öffentliche Sicherheitsbedürfnis sei wichtiger als die Integration des Täters in der Schweiz.