Der Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz
Eine Beleidigung des Generalbundesanwaltes
► von Ulrich Gellermann
Darf man die Justiz beleidigen? Natürlich nicht. Ich versuche das trotzdem mal: Der Generalbundesanwalt ist gegenüber Verbrechen der Bundesregierung blind. Er ist eingebunden in ein Netzwerk von Treue und Gehorsam gegenüber einer Staatsmaschine, die mit dem Grundgesetz Fußball spielt und das für eine Notwendigkeit ausgibt.
Der Generalbundesanwalt ist an einer Fälschung beteiligt, die der Bevölkerung eine unabhängige Justiz vorgaukelt, die aber in der grundsätzlichen Frage von Krieg und Frieden Fünf gerade sein lässt. Der Generalbundesanwalt nimmt Weisungen entgegen, auch wenn er gar keine bekommen hat. Der Generalbundesanwalt ist ein gelernter Opportunist. Gut, hier fehlt die Stelle mit den Ziegen, aber dafür gab es keinen hinreichenden Tatverdacht. Alles andere lässt sich belegen.
Am Ende des letzten Jahres hatte die deutsche Regierung in ihrer Weisheit entschieden, die Bundeswehr zu einem „Einsatz“ gegen den IS nach Syrien zu senden. Eine untertänige Mehrheit des Bundestages stimmte diesem Bruch des Völkerrechts zu. Zwar redet die unendlich schlaue Regierung beharrlich von einem „Einsatz“, obwohl mehr als 55 Prozent der Deutschen das für einen „Krieg“ hielten und halten. Aber die Bevölkerung, die bevölkert zwar das Land, aber das reicht dann auch.
Nicht wenige dieser Deutschen sahen mit dem Kriegseinsatz das Grundgesetz und sein Friedensgebot verletzt und zeigten dieses Verbrechen beim Generalbundesanwalt an. Der hat scheinbar lange darüber nachgedacht, denn erst Monate später trudelte ein Serienbrief bei den Anzeigenden ein, unterschrieben von einem/einer geschlechtsneutralen „Schneider-Glockzin“. Wer auch immer drunter steht: Verantwortlich ist ein Generalbundesanwalt, der in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz verbiegt und zudem eine grausige Komik verbreitet.
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