Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen
Biometrische Daten
+++Der Bundestag beschließt die umstrittene Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis. Damit werden künftig die Fingerabdrücke aller Bürger*innen erfasst. Auch werden biometrischen Passbilder nun strenger auf digitale Bearbeitung überprüft.+++
► von Leonard Kamps
Der Bundestag hat gestern Abend [5.11.2020; H.S.] mit den Stimmen der Großen Koalition die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in allen Personalausweisen angenommen. FDP, Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. [335 zu 269 Stimmen; H.S.]
Bislang gab es beim Beantragen eines Personalausweises noch die Wahl, ob diese biometrischen Daten auf einem Chip im Personalausweis gespeichert werden sollen. Diese Wahlmöglichkeit wurde jetzt abgeschafft. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren die Fingerabdruck-Pflicht heftig und halten sie für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Das Gesetz „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ (Drucksache 19/24007) geht auf die EU-Verordnung über die Sicherheit von Personalausweisen zurück, bei der sich die Hardliner der Sicherheitspolitik durchgesetzt hatten. Sie wurde bereits vor über einem Jahr beschlossen.
Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten dazu, zwei Fingerabdrücke in einem maschinenlesbaren Format auf einem Chip [radio-frequency identification, RFID; H.S.] in den Identitätsnachweisen zu speichern. Der Jurist und Datenschützer Dr. Thilo Weichert sieht darin einen Verstoß gegen Grundrechte auf Datenschutz.